4. AN DAS GENERAL-DIRECTORIUM.
Potsdam, den 23. Januar 1786.
Die Wittwe des Obersten von Troschke, Alt-Woldeckschen Regiments, geborne von Oppell, in Berlin, soll die Einkünfte von fünf hundert Thalern jährlich aus dessen Amtshauptmannschaft Carzig in der Neumark zu ihrem Unterhalt und Erziehung ihrer Kinder fernerhin erhalten und damit auf den Etat gebracht werden, und Seine Königliche Majestät von Preussen etc. Unser allergnädigster Herr<270> Überlassen das dazu erforderliche der fördersamsten Verfügung des General-Directorii.
Friderich.
Ich werde zwischen hier und Trinitatis ein Gut für zwanzig tausend Thaler für ihre drei Sohne kaufen. Sie behält die Amtshauptmannschaft, und bei dem Geist Hellen Departement muss sie sich melden, um zu sehen, ob Ich nicht im Cleveschen und Westphalen gute Klosterstellen für ein paar Töchter schaffen kann. Auch wenn sich zwei Töchter verheirathen können, so will Ich sie aussteuern.3_270-a
Am 24. Januar schrieb der König im allgemeinen an das Geistliche Departement, ob keine Stiftsstellen erledigt wären, womit er einige Fräulein versorgen könne. Der Staats-Minister Freiherr von Zedlitz vermuthete, dass dies eine Versorgung der Töchter des verstorbenen Obersten von Troschke zum Endzweck habe, und berichtete, dass in Rücksicht dieser Vermuthung er Seiner Majestät folgende Vorschläge thun wolle : die älteste Tochter sei die älteste Exspectantin auf Schildesche. Zwar hätten Seine Majestät derselben die vor wenigen Wochen daselbst vacant gewordene katholische Präbende, um sie an eine qualificirte Person zu resigniren, ertheilt; indessen hange es von Seiner Majestät ab, ob ihr demohngeachtet auch die Exspectanz zu lassen, wodurch sie also die erste vacant werdende evangelische Stelle erhalten würde. Die zweite Tochter sei die dritte Exspectantin auf Marienborn, und da sie wegen ihrer Jugend doch noch keine Stiftsstelle besitzen könne, so werde sie wohl die Zeit abwarten können, bis sie zur Hebung komme. Bei der dritten von zehn und der vierten von acht Jahren sei der nämliche Fall, und werde Seiner Majestät anheim gestellt, oh der einen nicht eine Exspectanz auf Heiligengrabe und der andern auf Schildesche ertheilt werden solle, damit auch diese eine Aussicht zu dereinstiger Versorgung hätten.
<271>Alle diese Vorschläge sind von Seiner Majestät genehmigt und bestätigt worden.3_271-a
Als Frau von Troschke den König bat, dass er ihr erlauben möge, die ihrem Manne, 1781, verliehene katholische Präbende ihrem ältesten Sohne, dem Lieutenant, abzutreten, schrieb der König am 30. Juni 1786 an das Geistliche Departement : seine Absicht sei vom Anfang gewesen, dass der Verkauf dieser Präbende auf alle nur mögliche Weise begünstiget und alle dagegen sich hervorthuende Schwierigkeiten aus dem Wege geräumet werden sollten. Dieses müsse auch noch in Ansehung der Wittwe und Erben, ohne alle Widerrede, geschehen; wie aber solches am besten anzufangen und nach den Rechten in Richtigkeit zu bringen sei, überlasse er des Ministers Ermessen und erinnere nur, dass er dabei die Familie, so viel nur irgend geschehen könne, vorzüglich begünstigt wissen wolle.3_271-b
3_270-a Die Nachschrift ist eigenhändig.
3_271-a Berlinische Monatsschrift, Band VII., S. 188.
3_271-b Dr. Anton Friedrich Büsching, Character Friedrichs des Zweiten, Königs von Preussen. Zweite Ausgabe. Halle, 1788, S. 202.