20.
Wenn es gutes Wetter ist, sollen die Fahnen und Feldflaggen fliegen und die Gewehrmäntel ausgebreitet werden.
21.
In den Dörfern, so besetzt werden, soll nicht zugegeben werden, dass die auswendigen Zäune eingerissen, viel weniger verbrannt werden.
22.
Die Fähnriche und Cornets thun Ordonnances und Fähnleinwache, die Lieutenants aber Commando's und Aussenposten.
23.
Wie stark die Cavallerie die Feldwachen und Piquets von beiden Flügeln geben, befehlen Seine Königliche Majestät allemal wenn in ein neues Lager gerückt wird, und müssen, wie bei der Infanterie gesagt, so wie Seine Königliche Majestät die Posten selbst ausgesetzt oder approbirt haben, niemalen nicht verändert werden. Die Feldwachen müssen sehr hurtig, wenn Seine Königliche Majestät oder ein General kommt die Posten zu visitiren, zu Pferde sein, bei Tage immer ein Glied nach dem andern füttern, das andere aber aufgezäumt haben, und eine Stunde vor dem Abend abgefüttert; alsdann nicht mehr die Pferde müssen abgezäumt werden, und die ganze Nacht hindurch muss ein Glied um das andere aufgesessen sein. Alle Feldwachen halten nur in zwei Gliedern.
24.
Wenn die Pferde nach Wasser reiten, soll nicht das ganze Regiment auf einmal, sondern eine Compagnie nach der andern, und