<107>von jeder Compagnie muss ein Officier mitreiten, damit solches ordentlich geschieht und keiner nicht mit den Pferden jagt; wie denn alles Rennen, sowohl von Officieren als Knechten, in der Armee verboten wird.

Wenn nach Fourage geschickt wird, empfängt selbige der Regiments-Quartiermeister oder in dessen Abwesenheit ein Officier, und wird, wie oben gesagt, kein Reiter, viel weniger einer mit dem Gewehre dahin eommandirt.

26.

Sobald ein beständiges Lager, werden Ställe für die Pferde gebaut.

27.

Wenn marschirt wird, wird befohlen werden, in wie viel Colonnen die Bagage marschirt und wie die Equipage der Regimenter auf einander folgen soll, als worauf die Auditeurs und Capitaines d'armes wohl Acht haben müssen, dass die Wagen nicht anders als in solcher Ordnung fahren und sich aufeinander folgen, widrigens sie von dem, so solche Colonne Equipage führt, sehr hart werden gestraft werden, und wird noch einmal repetirt, dass nur ein Stabswagen per Regiment und per Compagnie ein Pack- und Brodwagen gut gethan wird. Die Bedeckung, so zu der Bagage gegeben wird, soll niemalen in kleine Pelotons eingetheilt sein, sondern wenigstens aus ganzen Divisions bestehen.

28.

Dass kein Officier der Infanterie, sobald er das Esponton in der Hand hat, vor keinem Menschen den Hut abnimmt, es sei denn,