15.
Das Auf- und Absitzen soll nicht mehr mit Tempo's geschehen, wie bisher gebräuchlich gewesen, sondern je geschwinder, je besser; desgleichen das Auf- und Abkoppeln.
16.
Dieses Exerciren wird den Cuirassier-Reitern darum gewiesen, dass, wenn sie des Winters auf Postirung stehen und die Dörfer besetzen müssen, sie sich in solchen Dörfern wehren können, und dass sie ihr Gewehr zu laden wissen.
17.
Die Dragoner aber sollen ordentlich zu Fuss exerciren, wie die Infanterie exerciret, mit allen drei Gliedern, die Baïonnette aufgesteckt, und müssen sie zu Fuss so gut exerciren als ein Regiment Infanterie.
18.
Alte Reiter und Dragoner sollen bei Cassation nicht abgeschafft werden, sondern es müssen die Generale solche mit allem Fleisse bei den Regimentern conserviren.
19.
Die Obersten der Regimenter sollen dahin sehen, dass sie die Regimenter allemal in completem Stande halten, den Abgang mit guten und tüchtigen Leuten ersetzen, von sechs, sieben, acht und neun Zoll, aber keine Kinder, sondern, so viel es thunlich, bärtige Kerle, entweder Bauerknechte, Fleischerknechte, Jäger oder die dergleichen Professiones haben, welche am besten mit Pferden umzugehen wissen, annehmen.