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ORDRES FÜR DIE SÄMMTLICHEN GENERALE VON DER INFANTERIE UND CAVALLERIE, WIE AUCH HUSAREN, DESGLEICHEN FÜR DIE STABS-OFFICIERE UND COMMANDEURS DER BATAILLONS.

Der Soldatendienst besteht in zwei Stücken, nämlich in der Conservation der Truppen und in der Ordnung. Eines ist von dem andern inséparable. Was hilft ein completes Corps ohne Ordre, und was hilft ein durch Abgang geschwächtes und geschmolzenes Corps, wenn auch Ordre darin ist?

Zur Conservation der Soldaten, wie auch der Pferde, gehören zwei Sachen. Die erste nämlich, dass man die Leute gut nähret, auf ihre Wirthschaft Acht giebt und sie vor Desertion hütet; die zweite, dass man, so viel es sich thun lässt, den Abgang, wo nicht mit recht guten, jedoch passablen Leuten ersetzet. Was die Conservation der Leute angeht, so müssen die Officiere, wenn sie in Cantonnirungs-Quartiere marschiren, zu sagen in Feindes Lande, jederzeit darauf