<131>men werden. Zur Bedeckung der Bagage sollen keine einzelne Leute genommen werden, sondern geschlossene Pelotons, je stärker je besser, immer in zwei Züge getheilet, damit sich die Leute niemalen verschiessen können.
Bei Märschen müssen ordentliche Avantgarden gemacht werden, die Dörfer aber, wohin man marschiret, müssen ordentlich visitiret und, bevor man in solche einmarschiret, mit der Wache besetzt werden, alsdann man erst hinein marschiret und die Soldaten nicht eher aus einander gehen lassen muss, bis man gewiss, dass sich kein Feind in der Nachbarschaft der Dörfer aufhalte.
Wenn die Regimenter in die Armee einrücken, so sollen die Generale alle Attention darauf haben, dass, wie vorhero gesaget worden ist, immer auf gewisse Zeit von sechs, oder acht Tagen noch besser, Subsistance mitgebracht werde, denn öfters grosse Expeditions in Ermangelung des dazu erforderlichen Proviants fehl geschlagen sind.
Wenn die Regimenter in die Armee in die Linie eingerückt sind, so müssen die Generale gleich daraufsehen, dass alles bei Wachen, Campiren und Wirthschaft so observiret werde, wie es im Reglement , auch sonsten durch des Königs Ordre befohlen ist.
Nachdem müssen die Generale, absonderlich von der Cavallerie, wenn sie ausser Dienste sind, das Terrain rings um das Lager herum recognosciren und alle Bagatelles dabei bemerken, damit, wenn etwa ein unvermutheter Anfall vom Feinde geschehen möchte, sie die Gebenden, auch wo Gräben, Defiles, Morast und dergleichen Situations sind, wohl kennen und ihre Dispositions und Manœuvres danach einzurichten wissen.
Wenn die Armee mit Untergang der Sonne in ein Lager einrücket und die Nacht darüber einfällt, so müssen alle Generale bei dem Anbruche des folgenden Tages schon herumreiten, auf dass sie das Terrain durch ihr Recognosciren wohl in die Köpfe kriegen.