<151>

DISPOSITION, WELCHERGESTALT SICH DIE ARTILLERIE BEI EINER HAUPT-ACTION MIT DEM FEINDE ZU VERHALTEN HAT.

Es sollen vier Haubitzen auf dem rechten Flügel und vier auf dem linken Flügel, und vier in der Mitte des ersten Treffens aufgeführt werden.

Zwanzig zwölfpfündige Kanonen vom General von Linger sollen desgleichen, laut Ordre de bataille, eingetheilt werden, so dass auf dem rechten Flügel das Grenadier-Bataillon von Wedell die Haubitzen bedecket und auf dem linken Flügel die Grenadiere vom Oberst-Lieutenant von Kahlbutz solchen zur Bedeckung dienen. Zu jeder Haubitze werden sechs Mann von den Pionniers commandiret und zu jeder zwölfpfündigen Kanone vier Mann; thut in Summa hundert zwei und fünfzig Mann.

Bei den Kanonen und Haubitzen vom rechten Flügel soll ein Capitain von der Artillerie, desgleichen bei denen von der Mitte ein Capitain von der Artillerie, wie auch einer auf dem linken Flügel commandiret werden.

Bei den vier und zwanzigpfündigen Kanonen, so auf den Flanken stehen, wird auf jede Flanke ein vernünftiger Lieutenant von der Artillerie commandiret, imgleichen bei den zwölf vier und zwanzig-