<177>jenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiss, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muss derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.
3. Von Detachements auf Postirungen. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet und der General, so dazu commandiret, muss immer mit einem Corps, welches auch zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei, sowohl seine Ordres zu geben, als auch, auf den Fall dass sein Posten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muss er dabei zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der grössten Rigueur bestrafen. Er muss ferner in seiner Brigade beständig darauf sehen, dass den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.
Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, dass wo guéable Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren um den Feind zu observiren, und gar nicht um sich zu schlagen.
Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefasst sein, damit ein General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Meinung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere