VON DEN DETACHEMENTS.
Ein General von der Cavallerie, der ein Detachement commandiren will, muss nicht allein den Dienst der Cavallerie, sondern auch den von der Infanterie verstehen, und vice versa.
Es werden dannenhero diejenigen Generale sich bei Mir am meisten recommandiren, welche sich auf den einen Dienst sowohl, als auf den andern appliciren. Es werden besondere Qualitäten von demjenigen erfordert, welcher das Commando über ein Detachement führen will; ein solcher General muss
1. sich aller Nahrungssorgen wegen seines unterhabenden Detachements annehmen, sie mögen Namen haben wie sie wollen, und seine Anstalten so gut machen, dass seinem Corps nichts, was nur möglich ist, abgehe. Das Corps, es mag nun Infanterie oder Cavallerie sein, ist dem Generale so aufgetragen, als wie sein eigenes Regiment, folglich ist er für dessen Conservation, guten Stand, Ordnung und Nachlebung der Ordres schlechterdings eben so responsable, als wie er solches für sein eigenes Regiment sein muss; derowegen er sich gegen die Officiere die Auctorität, so ihm zukommt, geben und dahin sehen muss, dass alles was die gute Ordnung erfordert, mit der äussersten Accuratesse beobachtet werden müsse, dass die Pferde von der Cavallerie in gutem Stande seien und dass die Infanterie nicht verloddern müsse, dass das Corps gut genähret werde, dass keine Desertion einreisse und in Summa, dass alles und jedes observiret werde, was das Reglement und des Königs Ordres mit sich bringen.
Die Connaissance vom Lande ist der zweite Artikel, welchen ein solcher General wohl inne haben muss, und ist dieser Artikel ihm eben so important als die vorgemeldeten Qualitäten, denn die mehresten Detachements geschehen entweder um Convois zu decken,