<203> in der Nachbarschaft hallen, so muss er solche nächtlicher Weile überfallen lassen, die Husaren mit etwas Infanterie souteniren, um ihnen bei Défilés den Rücken frei zu halten, und den Commando's, so er ausschicket, immer zwei Wege anzeigen, um den einen hin, den andern zurück zu kommen, und um dieses desto besser ins Werk zu richten, so muss er eine Meile und mehr in die Runde sich die Gegenden wohl bekannt machen, auch Officiere vom Regiment mitnehmen, dass sie sich alle Wege und Stege wohl notiren.
Dieses sind ohngefähr die Hauptpuncte, welche wegen eines vorkommenden Krieges zu observiren sind; imgleichen dem commandirenden Generale, so viel es sich thun lässet, von des Feindes Mouvements und von dem Zustande der Festung alle acht Tage seinen Bericht abzustatten; damit aber der Bericht dem Feinde nicht nützen könnte wenn er in dessen Hände käme, so muss solches in Chiffre geschehen, welchen er gleich fordern muss und den Ich ihm schicken werde.
Bei einer Blockade ist weiteres auch nichts zu observiren, als dass er einen Officier über die Lebensmittel setzen muss, solche zu repartiren, und sich alle Tage einen Zettel davon muss geben lassen und wohl Acht haben, dass sie gut menagiret werden. Kanonen müssen nicht nach einzelnen Leuten schiessen, sondern kleines Gewehr und Wall-Musketen sind dazu gut genug; es muss nur nicht gelitten werden, dass keiner vom Feinde der Festung zu nahe komme, um solche zu recognosciren. Siehet der Commandant nichts als Husaren und Panduren, so kann er gewiss sein, dass er nicht in Form wird attaquiret werden; siehet er aber Infanterie und Grenadiere, so ist es auf den Ernst angesehen. Wegen der Belagerung, so ist die erste Disposition, die das Innerliche der Festung angehet; dar muss die Garnison in drei Theile eingetheilet werden, um dass eines auf der Wache ist, das zweite ruhet aus, das dritte ist des Nachts auf dem Piquet oder hilft die Kanonen auf die Werke bringen und die