INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE
Die General-Majors von der Infanterie haben bereits eine Instruction,a dass, wenn sie selbige recht begreifen und nachfolgen, solcher wenig zuzusetzen ist. Allein um ihnen alles noch mehr zu erinnern was ihre Schuldigkeit ist, so werde Ich einige der vornehmsten Puncte summarisch wiederholen.
1. Was sie im Lager zu thun haben.
Sie müssen ihre Brigaden als ihre selbst eigenen Regimenter ansehen, sich in allem der Ordnung, Conservation und der Menage annehmen. Absonderlich soll der General-Major dafür repondiren, dass, wenn Ordres gegeben werden, ihnen exact nachgelebet werden müsse, par exemple, dass die Bursche nicht aus einem Regimente in das andere laufen, dass, wenn Holz oder Wasser geholet wird, allemal Officiere mitgehen oder, wenn kein Officier da ist, tüchtige Sergenten mitgeschicket werden; dass alles beobachtet wird, was zur Verhütung der Desertion vonnöthen ist. Dieserwegen müssen die
a Siehe oben. S. 165-178.