<304>Was das Exerciren der Dragoner betrifft, so müssen selbige über dieses escadrons- und regimenterweise sehr gut chargiren, ein- oder zweimal mit Commando's die Chargirung durchmachen, ohne Commando laden, fertig machen, anschlagen, absetzen und avanciren, damit sie hierin die Fertigkeit so gut wie die Infanterie-Regimenter erlangen.
Die Husaren, wenn selbige zu Fusse exerciren, müssen sehr wohl dressiret und dazu angehalten werden, dass sie sich hinter Hecken und Mauern postiren, hurtig laden und accurat schiessen können, indem es sehr oft geschieht, dass Husaren absitzen und auch auf diese Art gegen den Feind agiren müssen.
Das Füttern, Striegeln und Beschlagen der Pferde ist eigentlich des Wachtmeisters Sache darauf zu halten; es muss indessen der Officier auch alle Tage darnach sehen, dass es ordentlich geschehe. Hierbei ist aber anzumerken, dass, ob dieses gleich eine Sache von Nothwendigkeit und ein gewisses Stück ist, so ein Officier von der Cavallerie wissen muss, sich der Officier dennoch so sehr nicht dabei aufhalten müsse, dass er dadurch andere Sachen, so ihm zu wissen und zu erlernen höchst nöthig sind, negligire, weil ein Officier von der Cavallerie, der weiter nichts als das Füttern, Striegeln und Beschlagen der Pferde verstehet, bei Seiner Königlichen Majestät nicht als ein guter Officier, sondern nur als ein guter Stallmeister passiret.
2. Wegen des Exercirens der Regimenter, so müssen selbige alle Arten des Auf- und Abmarschirens und von Attaquen, so wie solche im Reglement vorgeschrieben sind, wohl und fleissig durchmachen und alles genau executiren.
Es ist eine Hauptregel für Cuirassiere, Dragoner und Husaren, worauf vornehmlich gehalten werden muss, dass die Escadrons (es sei denn bei Surprisen) während der Attaquen beständig geschlossen und in Ordnung bleiben, zumal wenn Cavallerie gegen Cavallerie