<32>anlangen auf sechs hundert Schritt zu feuern und damit continuiren so lange der Feind auf ihn avancirt; er muss alsdann auf Ehre und Reputation seinen Posten bis auf den letzten Blutstropfen defendiren, wo er nicht entweder von Mir oder dem Officier, der ihn commandiret hat, Ordre bekommt, solchen Posten zu verlassen. Es kann ein dergleichen Officier, wiefern er sich nicht überfallen lässt, nichts zu befürchten haben, indem man ihn nie weiter setzet, als dass man im Stande ist, ihn bei dem ersten Lärm zu secundiren.
10.
Wenn ein Officier von der Infanterie mit einem Detachement etwas zu escortiren commandiret wird, und zwar entweder Munitions-Karren, Proviant, Bäckereien, Korn, oder was es sonsten ist, so marschiret er mit der Hälfte seines Commandos vorn, mit der andern Hälfte aber hinter demjenigen, so ihm zur Escorte gegeben wird.
11.
Wenn er sollte attaquiret werden, so soll er sich mit seinem Commando gleich so setzen, dass er kann den Rücken frei haben, und muss er, so gut er kann, die Wagen zusammenfahren lassen, um solchergestalt seinem Feinde mit guter Contenance tapfer und unverzagt zu begegnen, und weil dergleichen Anfälle ordinär von den Husaren oder von Infanterie, die in die Büsche geleget wird, geschehen, so muss dergleichen Officier allemal Avantgarde machen, so nach Proportion seines Commando's ohngefähr der zwölfte Theil sein muss, und diese Leute mit einem dabei seienden guten Unter-Officier vorausschicken, um die Büsche, Hecken, Zäune und Dörfer zu visitiren, ob was feindliches darinnen sei; er mit seinem Commando muss aber nicht weiter als drei hundert bis vier hundert Schritt davon bleiben. So wie der Unter-Officier was feindliches