<343> dass solches niemals Statt finde, wenn der Feind einen Posten attaquiret, indem im letztern Falle alles halten muss.
8. Belagerung der Städte.
Bei Belagerung der Städte ist es hauptsächlich der Ingenieurs ihre Sache, den ganzen Plan von der Belagerung zu entwerfen und zu machen, wie die Tranchées geöffnet und die Parallelen geführt weiden sollen. Es halten Seine Königliche Majestät die Officiere der Artillerie damit nicht auf. Die Fundamental-Principia, so sie dabei haben müssen und so mit zur Artillerie gehören, sind, dass das Polygon, so attaquiret werden soll, wohl mit Batterien embarrassiret wird, damit die Artillerie-Officiere alle differente Feuer gegen die Werke recht anzubringen und die Batterien wohl anzulegen wissen. Wenn die erste Parallele gegen das Polygon, so attaquirt werden soll, geöffnet, müssen die Batterien in der Parallele, so an ihren Orten angelegt und gemacht werden, wie es sein muss und in beigebender Zeichnung marquiret ist.a Es mögen nun solche gegen ein Hornwerk, oder gegen andere Werke, um selbige zu beschiessen, angelegt werden, so bleibt solches immer en gros dasselbe. Die Artillerie-Officiere müssen, ehe sie die Batterien anlegen, Acht haben, um zu wissen, wie viel Kanonen der Feind auf jeder Face, es sei von einem Ravelin. Demi-lune oder Bastion, gebrauche, und darnach die Batterien gegen die vom Feinde so construiren, dass immer gegen eine Embrasure, wo eine Kanone vom Feinde stehet, drei Kanonen von unsern gerichtet sind. Der Effect, welchen man von diesen Batterien verlangt, ist, dass sie die Merlons und Brustwehren von dem Werke ruiniren und wegschiessen; auch muss derowegen auf jedes Bastion oder Ravelin, welches attaquiret wird, aus Mortiers, so bei den Batterien gesetzt, mit Bomben geworfen werden, und müssen, so viel es angehet, hauptsächlich auf die Brustwehren die Bomben dirigiret werden. Wird nun dieses effectuiret, dass sowohl durch
a Plan VIII.