<372>halben Stunden zu halben Stunden gehen, wo zugleich auch Achtung gegeben wird, dass die Vedetten vigilant seien.
17.
Von den Husaren-Patrouillen muss alle Morgen Seiner Majestät oder dem commandirenden Generale Rapport gemacht weiden: sogar, sollte des Nachts observiret werden, dass der Feind in seinem Lager Lärm macht, es sei um sich zurück zu ziehen, es sei gar die Armee zu attaquiren, so muss sogleich des Nachts der Rapport geschehen, und müssen von den Officieren von der Feldwache beständig neue Patrouillen geschickt werden und neue Rapports, damit man weiss was es ist.
18.
Alle Officiere dieser Corps, so sich hervorthun und distinguiren, werden bei einer jeden schönen Action, die sie thun, einen Grad avanciret werden; wenn imgleichen Unter-Officiere sein sollten, die sich distinguiren, so können sie dadurch das Adels-Patent erwerben und zu Officieren gemacht werden; imgleichen, sind Gemeine, die sich hervorthun, müssen solche zu Unter-Officieren gemacht werden; imgleichen
19.
Wenn die Regimenter in Campagne marschiren, so sollen sowohl Cuirassiere, Dragoner und Husaren, die Pauken haben, solche nach den ihnen nächsten Festungen, bis nach geendigtem Kriege, in Verwahrung schicken.