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AN DAS GOUVERNEMENT ZU SCHWEIDNITZ.

Schönwalde, den 12. Juni 1778.

Da Seine Königliche Majestät von Preussen Unser allergnädigster Herr bei entstehendem Kriege, wenn Höchstdieselben mit Dero Armee von der schlesischen Gränze sich entfernen, zur Sicherstellung Dero Correspondance mit Dero schlesischen Gouvernements für nöthig zu sein erachtet, auch dem Gouvernement zu Schweidnitz anliegenden Chiffre zu dessen immediaten Correspondance mit Seiner Königlichen Majestät sowohl, als mit den Gouvernements zu Breslau, Neisse, Silberberg, Glatz und Cosel zukommen zu lassen, so befehlen Allerhöchstdieselben allergnädigst gedachtem Dero Schweidnitzischen Gouvernement, in vorgedachtem Falle zu seiner Correspondance mit Allerhöchst Seiner Königlichen Majestät und obbenannten Gouvernements sich dieses Chiffres zu bedienen und in Ansehung der sicheren Aufbehaltung desselben, und dass er auf keinerlei Weise verrathen werden könne, äusserst besorget zu sein; und hat übrigens vorgedachtes Schweidnitzisches Gouvernement den richtigen Empfang oberwähnten Chiffres Seiner Königlichen Majestät fördersamst anzuzeigen.

Frdch.

AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, ZU SCHWEIDNITZ.

Schönwalde, den 12. Juni 1778.



Mein lieber General-Major von Buddenbrock,

Da Ihr die Instruction, die Ich dem Generale von Wunsch gegeben, gelesen habt, so werdet Ihr nun um so mehr Mich verstehen, wohin eigentlich Meine Intention wegen der zu Schweidnitz zu gebenden Signale gehet. Es ist nämlich, um den