<414>nison und nöthigen Leute in der Stadt so lange zu leben haben, als die Belagerung währen kann.
Der Gouverneur muss seine Leute auf die Art eintheilen, dass sie ihm alle nützlich zur Defension sind, als : was Feldscheere und Balbierjungen sind, die werden in die Lazarethe bei den Kranken vertheilet; alte Weiber müssen Charpie und Bandagen machen zum Verband der Blessirten; die Schlosser und Schmiede müssen gebraucht werden die Kanonen, Gewehre und alles was von Eisen ist, wieder in Stand zu bringen; junge Bürger aus der Stadt müssen Faschinen und Schanzkörbe bis an die Wälle bringen, auch Faschinen machen, allein auf die Wälle muss man sie nicht kommen lassen.
Der Major de la place muss dafür sorgen, dass alles dieses geschiehet und mit der grössten Ordnung gemacht wird, und wenn es nöthig ist, so muss noch ein Officier dabei gegeben werden.
Von allen diesen Sachen muss sich der Gouverneur oder Commandant täglich einen Rapport machen lassen.
Sobald der Feind im Anmarsch ist sich der Stadt zu nähern, so muss sogleich die Garnison in die Casematten verlegt werden.
Der Gouverneur muss viele, aber kleine Partien von der Cavallerie ausschicken, um die Patrouillen zu machen, damit er den Anmarsch des Feindes erfährt. Grosse Partien conveniren ihm nicht und werden leicht entdeckt. Er muss einen Officier aussuchen, der kein Windbeutel, sondern vernünftig ist; der muss auf dem höchsten Thurme von der Stadt den ganzen Tag bleiben, um zu sehen was passiret und um davon zu avertiren.
Seine Feldwachen müssen unter der Protection seiner Batterien stehen, zum höchsten fünf hundert Schritt von der Stadt, an Oertern, wo sie bedeckt stehen.
Es ist zu glauben, dass wenn der Feind Schweidnitz belagern will, er ein Corps zur Observation gebrauchen wird und das andere zur Belagerung; also sind alle Wahrscheinlichkeiten da, dass die