<44>den; die Oerter aber, wo die Schildwachen stellen, müssen doppelt beleget werden.

12.

Morgen früh, eine Stunde vor Tage, müssen tausend frische Arbeiter commandiret sein, und nimmt ein jeder von ihnen seine Faschine mit sich. Sie marschiren in gehöriger Ordnung in die Parallele, erweitern die Tranchée wo es nöthig ist, erhöhen und verstärken sie, verfertigen die Banquettes, worauf der General du jour Acht zu geben hat.

Die Officiere, Unter-Officiere und Gemeine, so in der Parallele die Wache haben, müssen jeder in ihren Zügen bleiben und die Bursche das Gewehr nicht aus den Händen lassen, sondern sich auf die Banquettes setzen.

13.

Die Feldscheere von den Bataillons und Grenadier-Compagnien müssen in der Approche bleiben. Die Nacht über aber sollen sie à la queue der Tranchée, wo die Faschinen sind, bleiben.

14.

Sobald die Tranchée geöffnet ist, sollen die sämmtlichen Bataillons von der Belagerung zwischen Grüningen und Briesen campiren.

15.

Drei hundert Dragoner werden von der Belagerung commandiret, welche die grossen Faschinen und Pfähle an den Oertern, so ihnen der General Linger anweisen wird, anbringen sollen. Solche Dragoner reiten dabei ohne Sättel.