<50>dagegen sie sich Seiner Königlichen Majestät Gnade, Estime und Belohnung versichern können.

Es sind Seine Königliche Majestät übrigens auch ganz und gar versichert, dass die sämmtlichen Officiere von der Infanterie ihr Devoir, so wie bishero von ihnen geschehen, also noch fernerhin rechtschaffen thun und den Ruhm und die Renommée, welche sie sich erworben haben, nicht verlieren, sondern zu conserviren sich bestreben werden.

ZWEITE DISPOSITION.

Wofern die feindliche Armee sich der Brücken zu Löwen, Schurgast und Michelau bemächtigen sollte, um uns von dar auf die linke Flanke zu fallen, so bleibet die vorige Disposition in allen Stücken, jedoch nur mit dem Unterschiede, dass links abmarschiret wird, und dass alsdann die Armee mit dem rechten Flügel an Schüsseldorf und mit dem linken Flügel an Paulau, oder jenseits Paulau sich an die Oder setzet, in der Ordnung, als wie es den Regimentern angewiesen werden wird, und lassen die Regimenter das dortige Retranchement hinter sich. Uebrigens ist nichts weiter zu observiren, als was schon in der ersten Disposition gesaget worden.