<59>wohl mehren und sie so nieder zurückschlagen. Ueberhaupt soll die ganze Aufmerksamkeit und Attention der Officiere dahin gehen, dass sie mit einer grossen Gewalt den Feind attaquiren und dass, wenn sie attaquiret haben, sie allemal ihre Leute wohl wieder zusammenschliessen.
7.
Der Commandeur des Regiments soll allen seinen Officieren eine Abschrift von dieser General-Disposition geben, wie denn auch alles dieses den Gemeinen, Reitern sowohl als Dragonern, wohl imprimiret werden muss.
8.
Die Commandeurs der Escadrons sollen dafür responsable sein, dass kein Reiter oder Dragoner währender Bataille weder den Carabiner noch die Pistolen gebrauchet, sondern dass solche nur allein mit dem Degen in der Faust agiren, weshalb den Reitern und Dragonern wohl imprimiret und beigebracht werden muss, dass, so lange sie die Carabiner und Pistolen noch geladen haben, solche ihnen noch immer zu gute bleiben.
9.
Uebrigens, wenn sich die Armee vor dem Feinde formiren muss, so ist allen Commandeurs von den Escadrons bekannt, wie alles darauf ankommt, dass sie sich geschwinde formiren; also sollen die Commandeurs und Officiere dahin sehen, dass die Züge der Escadrons, dicht und zusammen, hurtig auf dem Orte, der ihnen angewiesen werden wird, aufmarschiren. Wenn die wirkliche Disposition der Bataille gemacht werden wird, so wird alsdann zugleich befohlen werden, wie viel Schritt Distance zwischen den Escadrons sein sollen; alsdann die Generale bei ihren Brigaden, die Comman-