<66>durch andere ihm sonst bekannte Wege nehme, um sich zu seinem Haupt-Corps hinzuziehen.
8.
Wenn ein Officier von den Husaren auf Partie commandiret wird, oder aber ihm eine Expedition aufgetragen wird um den Feind an einem Orte zu überfallen, so muss er zuvörderst sich die Gegend des Orts, wohin er seine Partie thun soll, sehr wohl bekannt machen, zu welchem Ende er sich bemühen wird, Schäfer, oder auch, wo es möglich, Jäger mit sich zu nehmen, welchen solche Oerter und Gegenden bekannt sind, um sich desto besser dadurch zu helfen; hiernächst muss er suchen sehr gute und gewisse Nachrichten einzuziehen von der Stärke des Feindes, welchen er zu attaquiren hat, ob er alerte auf seinem Posten sei, wie er seinen Posten ausgesetzet hat, ob Oerter sind, da man solchen coupiren kann, wie stark die feindlichen detachirten Posten sind, und überhaupt alles dasjenige, was hiermit einigen Rapport haben kann.
9.
Hierauf muss der Officier, so die Partie commandiret, seine Disposition wohl machen, dass er zuvörderst und vornehmlich auf die Sicherheit seines Marsches bedacht sei und durch Aussetzung einiger Posten an Defiles, so er zu passiren hat, seinen Rückmarsch versichere; so muss ein solcher Officier wohl judiciren, von was für einem Orte der Feind, den er überfallen will, Succurs bekommen könnte, auf dass er solchen abschneiden kann.