<82> angehet, die blessirten Officiere, Unter-Officiere und Gemeinen nach der Wagenburg zu bringen; den Burschen allen aber muss gesaget werden, dass, wenn einer oder der andere von ihnen blessiret würde und er sich bis zur Wagenburg schleppen könnte, er alle Sicherheit daselbst haben und ordentlich verbunden werden würde. Dass dieses den Burschen gesagt werde, ist nöthig, damit sie sich nicht sonst verlaufen.

14.

Es soll per Bataillon ein Feldscheer mit ins Treffen genommen werden, die andern aber sollen mit dem Regiments-Feldscheer in der Wagenburg bleiben, auf dass sie daselbst die Blessirten ordentlich und desto besser verbinden können.

15.

Derjenige Officier, welcher zur Bedeckung der Wagen und Bagage commandiret werden wird, muss die Proviant-, auch Officier- und andere Wagen in der besten Ordnung auffahren lassen und eine Wagenburg machen, dergestalt, dass er zuvörderst durch ein Wasser, Morast oder Graben den Rücken frei bekomme, an welchen er alsdann eine Reihe Wagen solchergestalt auffahren lassen muss, dass die Pferde mit den Köpfen Fronte nach der Armee machen, alsdann er auf jeder Flanke, rechter und linker Hand, zwei Reihen Wagen also auffahren lassen muss, dass die Pferde von jeder Reihe gegen die andere Reihe mit den Köpfen gegen einander stehen und dass die Knechte also nicht ausreissen können. In der vordersten Reihe gegen die Armee zu müssen wieder zwei Reihen Wagen solchergestalt auffahren, dass die Pferde von der einen Reihe gegen die Köpfe der Pferde von der zweiten Reihe alle einwärts zu stehen kommen. Die Pferde, so mit den Köpfen gegen einander stehen, sollen alle ordentlich zusammengekoppelt werden, damit, wenn auch der Feind heran