<XI>Die Instruction für die Cavallerie ist in der Geschichte des Regiments Garde du Corps, von K. W. von Schöning, Berlin, 1840, in 4., S. 18 und 19, als Ordre an den Rittmeister von Blumenthal (Ottmachau, den 28. März 1741) abgedruckt.

V. ORDRE und DISPOSITIONES, wornach sich der General-Lieutenant von Kalckstein bei Eröffnung der Tranchéen vor Brieg achten und alles gehörig disponiren, auch einen jeden, so dazu commandiret wird, wohl instruiren soll, was er zu thun hat.

Das Herzogliche Haus-Archiv in Dessau besitzt von dieser Ordre und von den dazu gehörigen Dispositionen, aus dem Lager bei Bollwitz, den 26. April 1741, nur eine Copie, gewiss aber eine Original-Copie, da sich bei derselben das Begleitschreiben an den Fürsten von Anhalt befindet, in welchem der König sich dessen « Sentiments » über die Dispositionen erbittet. Wir verdanken die Ordre und die Dispositionen sammt Begleitschreiben vom 27. April dem Herrn Major Zabeler.

VI. INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE für den Fall einer Bataille. VII. INSTRUCTION FÜR DIE OBERSTEN UND SÄMMTLICHE OFFICIERE VON DEN REGIMENTERN HUSAREN. VIII. DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben.

Von diesen drei Nummern (alle drei aus Selowitz,a den 17., den 21. und den 25. März 1742 datirt) ist uns nie ein Original-Exemplar vorgekommen, sondern


a Siehe Band II., S. 125 ff.