<XVII> vorgekommen; auch wissen wir nur, dass der vierzehnte Artikel der Disposition sonst schon gedruckt ist, und zwar in einer bald nach der Schlacht bei Jena, anonym und ohne Druckort, erschienenen kleinen Schrift, betitelt: Mondstein-Würfe, von Zebedaeus Kukuk dem jüngern,a erschlagenen Feldhauptmann der geschlagenen Reichsstadt Eulenhausen, im ersten Jahre des ewigen Friedens, S. 101 und 102.
XVII. und XVIII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.
Der König hat diese beiden Instructionen eigenhändig, in deutscher Sprache und mit deutschen Buchstaben, geschrieben; auch hat er die von Kanzelleihand besorgten Abschriften reichlich am Rande durch Zusätze vermehrt. Von Eichels Hand finden sich in diesen Abschriften allerlei Sprachverbesserungen. Beide Autographen und beide Abschriften sind von dem Verfasser unterzeichnet; Datum und Siegel aber haben sie nicht. Die Instruction für die Infanterie hat der König vollständig geschrieben; in der Instruction für die Cavallerieb hat er Lücken gelassen für drei Stellen, welche der Abschreiber aus der Infanterie-Instruction wörtlich aufnehmen sollte. Bei der ersten Lücke, gleich zu Anfange, unter dem Titel, sagt der Verfasser, zur Nachricht für den Abschreiber: « Das Introitum ist dasselbe; » bei der zweiten, gegen Ende des Artikels Von den Detachements sagt er : « NB. Das Uebrige von diesem Artikel wird aus dem andern nachgeschrieben; » bei der dritten endlich: « NB. Was von der Postirung in der Infanterie-Instruction gesagt ist, wird hier wiederholet. »
Am Schlusse des Autographs der Instruction für die Infanterie finden sich noch, vor der Namens-Unterschrift des Königs, die in den Abschriften fehlenden Worte: « Diese Instruction soll eisern bei demjenigen General bleiben, der das Regiment hat, an den sie jetzo geschicket wird. » In der abgeschriebenen Instruc-
a Der Verfasser der Mondstein-Würfe ist Friedrich Gustav Schilling.
b Siehe Band XXVIII., S. 187.