Diese Mittheilungen an die genannten General-Feldmarschälle und Generale erfolgten unter dem ausdrücklichen Befehle, dass sie die Instructionen wohl und mit allem Bedacht durchlesen und sich deren Einhalt auf das genaueste bekannt machen sollten, um in Kriegeszeiten sowohl als in Friedenszeiten den gehörigen Gebrauch davon machen zu können.

XIX. INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN LATTORFF, als Commandanten in Cosel.

Der König hat diese Instruction, zehn Quartseiten auf Goldschnittpapier, ohne alle Correcturen, mit deutschen Buchstaben geschrieben und (Fch) unterzeichnet; Datum und Siegel sind nicht beigefügt; aber auf dem Umschlage befindet sich ein Vermerk von Eichels Hand, aus welchem zu ersehen, dass das für den Obersten von Lattorff bestimmte Exemplar in Potsdam den 9. December 1753 vollzogen worden. Unser Text ist der Handschrift des Königs entnommen, welche in dem Geheimen Staats-Archive (F. 94. B) aufbewahrt wird.

Christoph Friedrich von Lattorff, den 7. September 1696 in Gross-Salze geboren, ist den 10. December 1753 zum General-Major ernannt worden. Für die erste Vertheidigung von Cosel wurde er, den 24. December 1758, General-Lieutenant, und für die andere, im Jahre 1760 (Band V., S. 105 und 106), gab der König ihm eine lebenslängliche Pension. Er ist den 3. April 1762 in Cosel gestorben.

XX. INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, als Gouverneur der Festung Magdeburg.

Von dieser Instruction bewahrt das Königliche Staats-Archiv (F. 94. B) zwei Exemplare : das eine, von der Hand des Königs, vier Quartseiten auf Goldschnitt-