XXXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.
Der König hat diese Instruction, vom 28. August 1785, sammt Zubehör, dem General-Major Friedrich Wilhelm von Götzen gegeben, als er denselben zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Infanterie-Regimenter ernannt hatte. Unser Text ist aus dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 243-248. Nr. 25, 26, 27 und 28 entnommen.
Wir können von diesem Schatze militairischer Lehrschriften des grossen Königs uns nicht trennen, ohne seines schönen militairischen Lehrgedichtes, l'Art de la guerre (Band X.), zu gedenken, welches er 1749, unmittelbar nach den Principes généraux de la guerre, verfasste und in dessen sechs Gesängen er die gesammte Kunst der Helden mit der ergreifendsten Klarheit vor die Seele des Lesers stellt.
Dem Inhalts-Verzeichnisse dieses Bandes folgt die Table générale des matières für die militairischen Werke.
Vierzehn zu diesem Bande gehörige Tafeln sind hinten angehängt.
Berlin, den 5. November 1856.
J. D. E. Preuss,
Doctor der Philosophie, Königlicher Professor
der Geschichte und Historiograph von Brandenburg,
auch Ehrenmitglied der militairischen
Gesellschaft.