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V. ORDRE UND DISPOSITIONES, WORNACH SICH DER GENERAL-LIEUTENANT VON KALCKSTEIN BEI ERÖFFNUNG DER TRANCHÉEN VOR BRIEG ACHTEN UND ALLES GEHÖRIG DISPONIREN, AUCH EINEN JEDEN, SO DAZU COMMANDIRET WIRD, WOHL INSTRUIREN SOLL, WAS ER ZU TUN HAT.[Titelblatt]

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ORDRE UND DISPOSITIONES, WORNACH SICH DER GENERAL-LIEUTENANT VON KALCKSTEIN BEI ERÖFFNUNG DER TRANCHÉEN VOR KRIEG ACHTEN UND ALLES GEHÖRIG DISPONIREN, AUCH EINEN JEDEN, SO DAZU COMMANDIRET WIRD, WOHL INSTRUIREN SOLL, WAS ER ZU THUN HAT.

AN DEN FÜRSTEN LEOPOLD VON ANHALT-DESSAU.

Lager bei Mollwitz, den 27. April 1741.

Ich habe nicht anstehen wollen, Ew. Liebden hierbei die Dispositiones zuzusenden, welche Ich sowohl wegen Eröffnung der Tranchéen vor Brieg,39-a als auch wegen verschiedener von dem Feinde alsdann zu vermuthender Mouvements gemacht habe. Ew. Liebden haben Mir bishero zu Meinem wahren Vergnügen Dero Sentiments auf eine so cordiale Art eröffnet, dass Ich nicht umhin kann, solche von Deroselben auch über diese Meine Dispositiones zu verlangen, als deren Ich Mich nächstens gewärtige. Die Eröffnung der Tranchéen vor Brieg würde gestern ohnfehlbar geschehen sein, wofern nicht ein extraordinärer grosser und kalter Sturm, nebst einer sehr desavantageusen Witterung, solches behindert hätte, inzwischen solches doch nächstens vor sich gehen wird. Ich bin, u. s. v.

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ORDRE.

1.

Weil alles zur Ouvertüre der Tranchée fertig ist, so soll selbige diesen Abend geöffnet werden unter dem Commando des General-Majors von Jeetze. Das erste Bataillon von Alt-Borcke und das erste Bataillon von Grävenitz kommen zur Bedeckung. Zur Arbeit werden die erforderlichen Leute aus der Armee gegeben werden, und zwar ein Oberst, zwei Oberst-Lieutenants, zwölf Capitains, vier und zwanzig Subalternen, hundert achtzig Unter-Officiere und zwei tausend Gemeine. Zur Arbeit jenseits der Oder werden commandiret zwei hundert Gemeine nebst den dazu gehörigen Officieren und Unter-Officieren, welches der Brigade-Major von Stutterheim besorget.

2.

Die zwei tausend Arbeiter sollen in zwölf Theile getheilet werden, davon acht Theile die Parallele verfertigen, drei Theile die Communications machen und der übrige Theil Faschinen träget.

Der Tranchée-Major muss die Arbeiter so eintheilen, dass bei jedem der zwölf Theile von einer jeden Compagnie gleich viel kommen.

3.

Die beiden Grenadier-Compagnien von Anhalt-Zerbst und die erste Grenadier-Compagnie von Münchow kommen heute Abend um sieben Uhr bei dem Dorfe Briesen zusammen, imgleichen die beiden Bataillons von Alt-Borcke und Grävenitz. Die Grenadier-Compagnien und die Arbeiter werden jedes Corps in zwei Züge gestellet. Die Arbeiter muss der Oberst, so solche commandiret, so setzen, dass <41>bei zwei Schippen eine Hacke eingetheilt sei, der Hauptmann aber, so bei dem letzten Corps die Faschinen tragen lässet, muss sorgen, dass bei einer jeden Faschine die gehörigen Pfähle sind.

4.

Sobald es anfänget dunkel zu werden, so soll der Oberst-Lieutenant von den Ingenieurs Foris den Oberst-Lieutenant Grävenitzschen Regiments Lehmann, welcher mit den drei Grenadier-Compagnien kommt, hundert Schritt vor die erste Parallele placiren, so dass die erste Grenadier-Compagnie von Anhalt-Zerbst vor der Redoute, so verfertiget werden soll, zu stehen komme, die zweite Grenadier-Compagnie hundert Schritt vor der Parallele in der Mitte, und die Münchowsche Grenadier-Compagnie hundert Schritt linker Hand an der Oder vor der Parallele; eine jede Compagnie muss so weit von einander stehen, dass ein Bataillon zwischen einrücken kann. Der General-Major Jeetze folget mit den beiden Bataillons auf die drei Grenadier-Compagnien und marschiret zwanzig Schritt vor der Tranchée auf, gerade auf die Intervallen von den Grenadier-Compagnien, so dass das erste Bataillon von Borcke achtzig Schritt hinter der Intervalle von der zweiten Grenadier-Compagnie von Zerbst zu stehen kommet, und das erste Bataillon Grävenitz achtzig Schritt von der Intervalle der zweiten Grenadier-Compagnie von Zerbst und der ersten Grenadier-Compagnie von Münchow, welchen allen der gehörige Platz vom Obersten von Walrave angewiesen werden soll.

5.

Sobald die drei Grenadier-Compagnien anfangen aufzumarschiren, so soll der Oberst von Walrave mit den Leuten, so die Strohseile tragen, die Tranchée zu traciren anfangen.

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6.

Sobald die Grenadier-Compagnien aufmarschiret sind, so setzet jede Compagnie zwei Unter-Officiere, jeden mit sechs Mann, zwanzig Schritt vorwärts auf ihre Flügel, und müssen selbige nicht eher schiessen, bevor nicht auf sie geschossen wird. Die Bataillons aber detachiren jedes einen Officier, zwei Unter-Officiere und zwölf Mann in die Intervallen und in gleicher Linie wie die Grenadier-Compagnien stehen. Sowohl bei den Bataillons, als auch bei den Grenadier-Compagnien soll kein Tambour mitgenommen werden, sondern solche zurückbleiben.

Die Bursche, Officiere und Unter-Officiere sollen alle die Röcke fest zuknöpfen, die Arbeiter desgleichen. Es soll bei sehr schwerer Strafe verboten werden Taback zu rauchen oder im geringsten zu plaudern, und müssen die sämmtlichen Leute die ganze Nacht über ungemein stille sein.

7.

Sobald eine jede Grenadier-Compagnie, auch ein jedes von den Bataillons aufmarschiret ist, so soll selbiges sich gleich ganz in der Stille mit dem Leibe auf die Erde niederlegen; die Stabs-Officiere, Ober-Officiere, Unter-Officiere und alles übrige muss in seinen Zügen bleiben.

Die Schildwachen setzen sich und haben ihr Gewehr auf der Kolbe stehend beständig bei sich.

8.

Sobald der Oberst Walrave mit dem Traciren fertig, so gehet er an den Ort, wo die Arbeiter sind, und lässet dem commandirenden Obersten sagen, dass er fertig wäre und dass sie zur Arbeit folgen. Es müssen die Leute alsdann von dem Obersten Walrave in der <43>besten Ordnung angesetzet werden. Der Ingenieur, welcher die Grenadiere postiret hat, muss sogleich hin bei den Leuten, welche die Communications verfertigen, und lassen die Leute so fleissig, so viel es nur immer möglich ist, arbeiten, dass die Communications bald verfertiget werden. Es müssen auch zwei Ingenieur-Officiere commandiret werden, um die Banquettes zu verfertigen und alles zu fasciniren was nöthig ist. Die Arbeiter müssen so hurtig und geschwinde dabei sein, dass sie in einer kleinen halben Stunde meist beendet sind. Die Arbeit muss acht Fuss breit und vier Fuss tief sein, die Erde vor sich aufgeworfen.

9.

Sobald die Arbeit anfanget perfectioniret zu sein, so müssen die beiden Bataillons von Borcke und von Grävenitz sich in die Tranchéen postiren und die zwei Grenadier-Compagnien von Zerbst in die Redoute, die Grenadier-Compagnie von Münchow aber auf den linken Flügel der Parallele. Die Vorposten der Bataillons und Grenadier-Compagnien ziehen sich bis auf dreissig Schritt vor die Parallele zurück, welche aber so lange da bleiben müssen, bis es anfanget Tag zu werden, alsdann sie solche ganz einnehmen.

10.

Die Feldwache von den Dragonern soll die Nacht weiter vorrücken bis an die Queue der Tranchée, hinter dem Boulevard oder dem Damm, so daselbst ist, und bleibet die Feldwache die ganze Nacht zu Pferde halten, gegen Tage aber ziehet sie sich nach ihrem Posten zurück.

11.

In den Approchen hält jedes Peloton eine Schildwache, und muss die ganze Approche, wenn sie fertig ist, mit Sandsäcken beleget wer<44>den; die Oerter aber, wo die Schildwachen stellen, müssen doppelt beleget werden.

12.

Morgen früh, eine Stunde vor Tage, müssen tausend frische Arbeiter commandiret sein, und nimmt ein jeder von ihnen seine Faschine mit sich. Sie marschiren in gehöriger Ordnung in die Parallele, erweitern die Tranchée wo es nöthig ist, erhöhen und verstärken sie, verfertigen die Banquettes, worauf der General du jour Acht zu geben hat.

Die Officiere, Unter-Officiere und Gemeine, so in der Parallele die Wache haben, müssen jeder in ihren Zügen bleiben und die Bursche das Gewehr nicht aus den Händen lassen, sondern sich auf die Banquettes setzen.

13.

Die Feldscheere von den Bataillons und Grenadier-Compagnien müssen in der Approche bleiben. Die Nacht über aber sollen sie à la queue der Tranchée, wo die Faschinen sind, bleiben.

14.

Sobald die Tranchée geöffnet ist, sollen die sämmtlichen Bataillons von der Belagerung zwischen Grüningen und Briesen campiren.

15.

Drei hundert Dragoner werden von der Belagerung commandiret, welche die grossen Faschinen und Pfähle an den Oertern, so ihnen der General Linger anweisen wird, anbringen sollen. Solche Dragoner reiten dabei ohne Sättel.

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16.

Zur Verfertigung der Batterien wird commandiret ein Oberst, zwei Oberst-Lieutenants, sechs Capitains, zwölf Subalternen, sechzig Unter-Officiere und zwölf hundert Mann, und muss dieses Corps in vier Theile eingetheilet werden, davon zwei Theile zuerst die halbe Nacht arbeiten und, wenn solches geschehen, sich ausruhen und die andern zwei Theile wieder arbeiten. Diese Arbeiter sollen gegen fünf Uhr vor des Königs Quartier kommen. Was sie zur Arbeit benöthigt sind, empfangen sie von dem Parc d'artillerie.

17.

Der General-Lieutenant Linger muss seinen äussersten Fleiss anwenden, dass die Arbeit bei den Batterien so von Statten gehet, damit die Batterien diese Nacht in solchen Stand kommen, dass die Arbeiter dahinter sicher sind. Mit Einschneiden der Schiessscharten muss er sich wohl in Acht nehmen, dass er solche recht nach des Feindes Kanonen richtet und immer drei Kanonen von uns auf eine feindliche Embrasure gerichtet seien.

18.

Wenn der Feind attaquiren sollte, müssen die Bataillons vorwärts heraus aus der Tranchée springen und dem Feinde gerade auf den Hals marschiren und repoussiren.

Im Lager bei Mollwitz, den 26. April 1741.

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ERSTE DISPOSITION, WORNACH DIE SÄMMTLICHE GENERALITÄT, OFFICIERE UND REGIMENTER SICH ZU ACHTEN HABEN, WOFERN DIE ÖSTERREICHISCHE ARMEE ZUM SUCCURS DER STADT BRIEG KOMMEN UND VON DER SEITE VON GROTTKAU EINEN MARSCH AUF UNS THUN SOLLTE.

1.

Sollen zwischen Mollwitz und Herinsdorf acht grosse Ouvertüren im Retranchement gemacht werden, eine jede so gross, dass fünf und zwanzig Mann en front dadurch marschiren können.

2.

Das Regiment von Grävenitz besetzet die Tranchéen, das zweite Bataillon von Alt-Borcke giebt einen Lieutenant und fünfzig Commandirte in die Redoute bei der Ponton-Brücke, das erste Bataillon von Kalckstein giebt desgleichen fünfzig Commandirte bei der Schiffbrücke. Der General-Major von Jeetze bleibt bei den beiden Bataillons von Grävenitz, der General-Lieutenant von Kalckstein aber mit den übrigen Generalen von der Belagerung stossen zur Armee.

3.

Zur ersten Colonne gehöret das Regiment von Prinz Wilhelm, Prinz Friedrich, das Regiment Carabiniers, Posadowsky, Bissing und Rothenburg, nebst der Escadron Garde du Corps; diese setzen sich mit dem rechten Flügel an Mollwitz.

Die zweite Colonne bestehet aus einem Bataillon Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, einem Grenadier-Bataillon Wedell, zwei Bataillons Kleist.

<47>Die dritte Colonne bestehet aus den beiden Bataillons La Motte, zwei Bataillons Jeetze, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich und zwei Bataillons Prinz Heinrich.

Die vierte Colonne bestehet aus der Feld-Artillerie.

Die fünfte Colonne aus zwei Bataillons Königs-Regiment, zwei Prinz Carl, zwei Glasenapp, zwei Bredow und zwei All-Borcke.

Die sechste Colonne aus einem Bataillon Kalckstein, auch dem zweiten, wofern solches bei der Armee angekommen sein wird, zwei Bataillons Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring, einem Bataillon Puttkammer, einem Bataillon Buddenbrock, einem Bataillon Reibitz, einem Bataillon Saldern, zwei Bataillons Derschau, einem Grenadier-Bataillon Wylich und einem Bataillon Grenadiere Kleist.

Die siebente Colonne bestehet aus den Regimentern Cavallerie von Gessler, von Buddenbrock und von Bredow.

Die achte Colonne aus dem Regimente Gensd'armes und dem Regimente von Baireuth.

4.

Das erste Treffen bestehet also aus dem einen Bataillon von Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, zwei La Motte, zwei Jeetze, zwei Königs-Regiment, zwei Prinz Carl, zwei Glasenapp, einem oder zwei Bataillons von Kalckstein, zwei Prinz Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring.

Im ersten Treffen auf der rechten Flanke : ein Bataillon Puttkammer,47-a ein Bataillon Buddenbrock und ein Bataillon Wedell.

Im ersten Treffen auf der linken Flanke : ein Bataillon Puttkammer, ein Grenadier-Bataillon Kleist und ein Bataillon Saldern.

Das zweite Treffen bestehet aus zwei Bataillons Kleist, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich, zwei Bataillons <48>Prinz Heinrich, zwei Bataillons Bredow, zwei Alt-Borcke, zwei Derschau und einem Bataillon Wylich.

Die Cavallerie bleibet bei der hierbei liegenden Disposition der Ordre de bataille; der General-Lieutenant von Waldow aber commandirt die Cavallerie.

Der General-Major von Bredow Infanterie bekommt die Brigade zwischen La Motte und Jeetze, der General-Major von Riedesel und der General-Major Prinz Heinrich kommen in das zweite Treffen; und bleibet es übrigens bei der Disposition der Ordre de bataille.

5.

Sobald die Regimenter aus dem Retranchement sind, so soll der Oberst Du Moulin die sämmtlichen Kanonen und Haubitzen hurtig vor der Fronte aufführen lassen, und zwar ohngefähr fünfzig Schritt vor der ersten Linie, und auf tausend Schritt ein Schusser zwölf auf den Feind thun lassen, so geschwinde wie es möglich sein wird. Indessen marschiren die Flügel auf und aligniren sich so viel nur möglich ist von Mollwitz nach Schüsseldorf.

6.

An welchem Flügel es wird befohlen werden, es sei solches der rechte oder der linke, davon sollen die zwanzig Escadrons aus dem ersten Treffen mit einem starken Trabe auf die feindliche Cavallerie attaquiren: je näher sie an solche kommen, je stärker sie traben, und müssen sie suchen die feindliche Cavallerie zu überflügeln. Die Dragoner-Escadrons aus dem zweiten Treffen müssen zugleich suchen in guter Ordnung noch stärker zu traben als die Cavallerie, damit in währender Zeit, dass die feindliche Cavallerie von der unsrigen von vorne angegriffen wird, sie der feindlichen in die Flanke kommen und solche also übern Haufen schmeissen; da sich denn unsere Cavallerie alsdann wieder formiren und die feindliche Infan<49>terie mit der grössten Contenance, Bravour und Tapferkeit attaquiren und einhauen muss.

Es soll und muss unsere Cavallerie sich mit nichts anderm als mit dem Degen einlassen.

7.

Der Infanterie muss wohl imprimiret werden, dass sie nicht zu früh, noch ihr Pulver umsonst verschiessen, wohl anschlagen und gut fassen. Die General-Majors müssen deswegen ein wachsames Auge auf ihre Brigaden haben, und wenn ja wider Verhoffen das Feuer von unserer Infanterie mit einiger Confusion angehen sollte, selbige nach gerade arretiren, sie scharf schultern lassen und solche wieder aligniren. Die sämmtlichen Officiere, so hinter den Bataillons stehen, auch die Adjutanten müssen sehr wohl Acht haben und die Züge, so viel immer möglich ist, wieder formiren, absonderlich aber darauf sehen und arbeiten, dass die Leute nicht höher als drei Mann hoch zu stehen kommen.

8.

Sobald als wie die feindliche Infanterie verjaget ist und in Confusion kommt, so soll unsere Cavallerie von beiden Flügeln das Aeusserste anwenden, um den flüchtigen Feind zu verfolgen; absonderlich aber sollen die Officiere von der Cavallerie von beiden Flügeln sich darnach bestreben, dass sie die feindliche Cavallerie platt von der feindlichen Infanterie separiren.

Und hoffen übrigens Seine Königliche Majestät, haben auch zu den sämmtlichen Officieren von der Cavallerie das allergrösseste und feste Vertrauen, dass dieselben ihren untergebenen Leuten in solcher Gelegenheit wohl und recht zusprechen, ihnen mit guten Exempeln vorgehen und selbige als ehrliebende und brave Officiere, die ihre Ehre und Reputation nicht auf die Seite setzen, anführen werden; <50>dagegen sie sich Seiner Königlichen Majestät Gnade, Estime und Belohnung versichern können.

Es sind Seine Königliche Majestät übrigens auch ganz und gar versichert, dass die sämmtlichen Officiere von der Infanterie ihr Devoir, so wie bishero von ihnen geschehen, also noch fernerhin rechtschaffen thun und den Ruhm und die Renommée, welche sie sich erworben haben, nicht verlieren, sondern zu conserviren sich bestreben werden.

ZWEITE DISPOSITION.

Wofern die feindliche Armee sich der Brücken zu Löwen, Schurgast und Michelau bemächtigen sollte, um uns von dar auf die linke Flanke zu fallen, so bleibet die vorige Disposition in allen Stücken, jedoch nur mit dem Unterschiede, dass links abmarschiret wird, und dass alsdann die Armee mit dem rechten Flügel an Schüsseldorf und mit dem linken Flügel an Paulau, oder jenseits Paulau sich an die Oder setzet, in der Ordnung, als wie es den Regimentern angewiesen werden wird, und lassen die Regimenter das dortige Retranchement hinter sich. Uebrigens ist nichts weiter zu observiren, als was schon in der ersten Disposition gesaget worden.

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DRITTE DISPOSITION.

Wofern der Feind bei Oppeln über die Oder gehen sollte und man die Gewissheit haben wird, dass derselbe mit seiner völligen Macht über die Oder passiret, so soll :

1.

Das Grenadier-Bataillon, so bei der Ponton-Brücke stehet, sich hier herüber ziehen, die Ponton-Brücke aber soll gleich hier neben der Schiffbrücke aufgeschlagen werden. Die Kanonen an der Batterie bei der Ziegelhütte müssen alsofort aufgeprotzet und auf diesseits der Oder herüber gebracht werden.

2.

Alsdann soll die Artillerie in zwei Colonnen über die Oder gehen, die Colonne Cavallerie rechter Hand über die Ponton-, und die Colonne Infanterie linker Hand über die Schiffbrücke mit der sämmtlichen Feld-Artillerie, wovon die Hälfte zwischen der Colonne marschiret.

3.

Ueber die beiden Bataillons von Grävenitz bleibet das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke bei der Belagerung.

4.

Auf jenseits der Oder wird die Ordre de bataille auf gleiche Weise <52>formiret, wie es in der ersten Disposition befohlen, und wird in der Art zu attaquiren nichts geändert.

Das Champ de bataille wird angewiesen werden.

VIERTE DISPOSITION.

Wofern der Feind Miene machen wollte, von Neisse aus über Strehlen gerade nach Breslau zu marschiren, sodann sollen :

1.

Die zwei Bataillons von Grävenitz, das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke in der Belagerung bleiben.

2.

Die Armee marschiret in fünf Colonnen rechts ab. Die erste Colonne machen die sechs Regimenter Cavallerie vom rechten Flügel, nämlich Prinz Wilhelm, Prinz Friedrich, die Carabiniers, Posadowsky, Bissing und Rothenburg, auch Garde du Corps.

Die zweite Colonne bestehet aus einem Bataillon Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, zwei Bataillons La Motte, zwei Bataillons Jeetze, dem Grenadier-Bataillon von Buddenbrock, dem von Reibitz, dem von Wedell, zwei Bataillons Kleist, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich, zwei Bataillons Prinz Heinrich.

<53>Die dritte Colonne ist die Feld-Artillerie.

Die vierte Colonne bestehet aus zwei Bataillons Königs-Regiment, zwei Bataillons Prinz Carl, zwei Bataillons Glasenapp, zwei Bataillons Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring, zwei Bataillons Bredow, dem ersten Bataillon von Alt-Borcke, dem zweiten Bataillon Kalckstein, wenn solches bei der Armee sein wird, zwei Bataillons Derschau, den Grenadier-Bataillons Wylich, Kleist, Saldern und Puttkammer.

Die fünfte Colonne bestehet aus den Regimentern Cavallerie von Gessler, von Buddenbroek, von Bredow, Gensd'armes und Baireuth.

3.

Aus der Disposition von der Ordre de bataille können die Generale sehen, wo sich die Colonnen und Linien brechen, und muss also der General der Infanterie Herzog von Holstein mit den General-Majors vor den Bataillons von Reibitz und von Buddenbrock, der General-Lieutenant von Kalckstein aber vor dem ersten Bataillon von Bredow marschiren, woselbst sich die Linien brechen.

Die erste und zweite Linie müssen auf drei hundert Schritt und weiter nicht von einander sein.

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ORDRE DE BATAILLE.


39-a Siehe Bd. II., S. 87.

47-a Reibitz.