INSTRUCTION, SO DES KÖNIGS MAJESTÄT FRIEDRICH II. UNS ALLEN, DIE WIR QUARTIERMEISTER-DIENSTE GETHAN HABEN, SELBSTEN GEGEBEN HABEN. DER OBERST FREUND AN EINEN GENERAL.237-a
Neisse, den 15. December 1793.
HOCHWOHLGEBORNER HERR, HOCHGESCHÄTZTER HERR GENERAL-MAJOR,
Meinem Versprechen ein Genüge zu thun, habe Ew. Hochwohlgeboren einen Auszug aus der Instruction des seligen Königs, so er mir nach der Koliner Bataille in die Feder dictirt hat, communiciren wollen. Ich glaube, dass Dieselben ihn vielleicht schon haben; es ist uns jetzo allen nichts mehr Neues darinnen, denn die Erfahrungen haben uns dieses bewährt, vielleicht aber auch Manchen im Militair-Stande von denen, die den siebenjährigen Krieg nicht mitgemacht, unbekannt. Verzeihen Sie also diese Freiheit, dass ich Sie mit der schlechten Correspondance beschwere; ich habe nur zeigen wollen, dass die Verlängerung Dero Achtung für mich ein besonderes Glück, die ich mich durch alle Gelegenheit bemühen will zu erhalten. Einen glücklichen Beschluss nebst Dero Familie als noch zu vielen erlebenden Jahreswechseln füge mit bei und versichere, dass ich mit wahrer Hochachtung beharre von Ew. Hochwohlgeboren
ganz ergebenst,
von Freund.
237-a Siehe das Vorwort des Herausgebers.