1. VON DEM GRAFEN VON DÖNHOFF AUF QUITTAINEN.
(Den 24. August 1753.)
Ew. Königliche Majestät sind zu gerecht und leutselig, als dass Höchstdieselben einem Dero treugesinntesten Vasallen ungnädig nehmen sollten, wenn derselbe um nichts mehr bittet, als falschen Zeugnissen, so wider ihn divulgiret, nicht zu glauben. Nachdem vor dreizehn Jahren der selige König mir krankheitshalber den Abschied ertheilet, und ich solches in tiefster Submission Ew. K. M. meldete, erhielt zur Antwort, Ew. K. M. wünschten, dass es mir in Zukunft nach Wunsch ergehen möge. Wenn nun hierauf im Carlsbade wieder genesen und nach der Intention Dero glorwürdigsten Herrn Vaters Majestät hier in Preussen etabliret, nicht in fremde Dienste gegangen, sondern mit richtiger Vormundschaft der Kinder des seligen Obersten Dohna, welcher in Campagne blieb, und anderer Arbeit fatiguire; so erfahre mit Chagrin, dass Ew. K. M. bei Höchstderoselben letzten Anwesenheit hier in Preussen,3_223-a über öffentlicher Tafel, mit Verachtung von mir gesprochen, ich wäre ein Herrenhuther und hätte um der so genannten Pietät willen quittiret. Wie nun niemals mit der gedachten Secte in Connexion gewesen, noch davon Fait gemacht, als bedaure, dass die engen Schranken eines Briefes an Ew. K. M. mir nicht verstatten, zu Höchster Approbation mein Glaubensbekenntniss abzulegen. Da meine Pietät aber kein an<202>deres Fundament hat, als Fürchte Gott, ehre den König,3_224-a so bitte mit tiefster Ehrfurcht, Ew. K. M. wollen mir und meinen Söhnen, welche zum Nutzen und Dienst des Vaterlandes erziehe, mit Königlicher Huld und Gnade zugethan bleiben. Ich werde mit unverbrüchlicher Treue dafür leben und sterben Ew. K. M., u. s. w.
3_223-a Der König kam den 14. Juni 1753 in Königsberg an und ging sogleich in das Lager bei Kalthof, wo er bis zum Ende der Manœuvres, den 9., verblieb, an welchem Tage er wieder nach Königsberg ging. Den 10. kehrte er nach Berlin zurück.
3_224-a I. Petri, Cap. II., Vers 17.