<10>welche unter dem Major Frauendorff mit informiren, jeder von ihnen aber das gewöhnliche Conducteur-Tractament, à acht Thaler monatlich, auf den Etat des Corps des Cadets bekommen soll. Hergegen sollet Ihr wohl examiniren, ob nicht zu viel Schreib- und Schulmeistera bisher gehalten worden. und für das künftige einige von ihnen retranchiret werden können. Zu französischen Sprachmeistern müssen keine schlechte Leute und die man dadurch etwa nur zu versorgen gedenket, sondern recht tüchtige und fleissige Leute genommen werden, und muss bei jeder Compagnie ein Sprachmeister sein, damit die Cadets in dieser Sprache hinfüro mehr profitiren, als bisher nicht geschehen. Zu der noch unbesetzten Tanzmeisterstelle sollet Ihr Mir nächstens ein geschicktes Subjectum vorschlagen. Ueberhaupt desiderire Ich bei der ganzen Information, dass solche mit den Cadets pêle-mêle geschehen und darunter kein genügsamer Unterschied gemachet worden; daher denn Mein Wille ist, dass hinfüro jede Compagnie bei der Information in gewisse Classen eingetheilet werden soll, so wie solches in andern Schulen gebräuchlich ist, und müssen diejenigen, so in einer Wissenschaft schon was erlernet haben, oder welche ein besonderes Genie dazu bezeigen, in einer besondern Classe informiret werden, diejenigen aber so nur mittelmässige Profectus haben, in einer aparten Classe instruiret, und endlich die Anfänger wieder besonders in einer Classe angeführet werden, bis sie weiter kommen und in die folgende Classe gesetzet werden können.

Mit den kleinen Montirungs-Stücken und demjenigen, so zur Unterhaltung des Gewehres, imgleichen was den Pauvren zur Beihülfe gegeben worden, soll auch von nun an mehrere Ordnung gehalten werden, dergestalt dass jeder Cadet sein eigenes Buch haben soll, in welches, so oft er etwas an kleinen Montirungs-Stücken oder sonst etwas bekommet, solches jedesmal sogleich eingeschrieben werden soll; der Capitain von der Compagnie aber soll ein Buch dagegen halten und alles richtig eintragen, mit welchen Büchern hiernächst diese Ausgaben in der jährlichen Rechnung beleget werden sollen. Die Rechnung aber soll alle Jahre den 1. oder 2. October durch einen Stabs-Officier abgenommen werden, welchen Ich dazu beordern will, und weswegen jedesmal zur rechten Zeit von Euch Erinnerung geschehen muss.

Zur Reparation des Exercitien-Hausesb sind im Etat bisher vier


a Die Kalligraphen unterrichteten auch in wissenschaftlichen Gegenständen, z. B. in der Geschichte und Geographie; die drei Schulmeister hatten es nur mit den vielen Anfängern zu thun, welche lesen und schreiben lernten. So ist es wesentlich bis 1765 geblieben. Siehe Bd. VI., S. 110 und 111.

b Damit ist das Cadetten-Haus gemeint. Im Jahre 1776 wurde das jetzige Cadetten-Haus, mit der Inschrift Martis Et Minervae Alumnis, erbaut.