<107>18.
Alte Reiter und Dragoner sollen bei Cassation nicht abgeschafft werden, sondern es müssen die Generale solche mit allem Fleisse bei den Regimentern conserviren.
19.
Die Obersten der Regimenter sollen dahin sehen, dass sie die Regimenter allemal in completem Stande halten, den Abgang mit guten und tüchtigen Leuten ersetzen, von sechs, sieben, acht und neun Zoll, aber keine Kinder, sondern, so viel es thunlich, bärtige Kerle, entweder Bauerknechte, Fleischerknechte, Jäger oder die dergleichen Professiones haben, welche am besten mit Pferden umzugehen wissen, annehmen.
20.
Ein jedes Regiment Cavallerie, was von fünf Escadrons ist, wirbt jährlich drei Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment an, welche Sie ihnen vergüten: Mass, Grösse, Ansehen und Alter wird den Regimentern vorgeschrieben werden.
21.
Ein Dragoner-Regiment von zehn Escadrons wirbt jährlich sechs Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment an.
22.
Da Seine Königliche Majestät nicht gern seilen, dass junge Cornets bei den Regimentern sind, so müssen sich die Chefs der Regimenter nach hübschen Fahnenjunkern befleissigen, darunter allemal Leute von vier und zwanzig bis fünf und zwanzig Jahren sein müssen, die sie zu Cornets vorschlagen können.
23.
In allen Garnisonen, da Cavallerie drin liegt, soll des Morgens beim Thoraufschluss allemal eine Patrouille, nach Stärke der Garnison, commandiret werden, welche eine Viertelmeile von der Stadt vor den Thoren reitet, wie bei Kriegszeiten, und ehe