<114>5.
Was die Oekonomie der Regimenter anbelanget, so sollen selbige, sobald sie wieder in ihre alten Standquartiere kommen, beurlauben und sofort auch auf Werbung schicken.
6.
Die Regimenter müssen sich mit tüchtigen und guten Leuten completiren, und müssen die Stabs-Officiere unter den alten Regimentern keine Leute unter sechs Zoll dulden.
7.
Die Officiere, so auf Werbung gehen, müssen sich dahin befleissigen, acht-, neun- und zehnzöllige Kerle zu kriegen; es wird ihnen aber bei schwerster Ungnade verboten, sich mit dem Preise der Leute einander nicht zu überbieten.
8.
Jegliches Bataillon liefert jährlich zwei Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment ab, welches wohlgebildete Leute sein müssen, von neun Zoll bis sechs Fuss und darüber, von achtzehn bis sechs und zwanzig Jahren, welche den Regimentern vergütet werden; es wird aber nochmals dabei erinnert, dass die Regimenter sich in den Preisen nicht überbieten sollen, sondern in der Werbung sich eher einander helfen, als schaden müssen.
9.
Die Chefs der Regimenter sollen dahin sehen, dass von jeder Compagnie zwei Drittel Ausländer und nur ein Drittel Landeskinder sind, dahero sie ihre Cantons als einen Recours, der ihnen immer sicher ist, schonen müssen.