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B. DISPOSITION POUR LA CAVALERIE. DISPOSITION, WIE SICH DIE OFFICIERE VON DER CAVALLERIE, SOWOHL GENERALE ALS COMMANDEURS DER ESCADRONS, IM TREFFEN GEGEN DEN FEIND ZU VERHALTEN HABEN.

Wenn die Armee bald an den Ort kommt, wor sie aufmarschiren soll, so müssen die Colonnen Cavaflerie mit ganzen Escadrons marschiren.

Wenn befohlen wird aufzumarschiren, so muss das Alignement wohl observiret werden, und wofern es sich treffen sollte, es wäre eine Höhe dicht vor dem Flügel, so muss solche nothwendig occupiret werden. Bei dem Aufmarschiren muss der General, der den Flügel führet, und die Generale von den Brigaden alle menschmögliche Mühe anwenden, um sich hurtig und geschwinde zu formiren und das Alignement gut zu observiren.

Es soll nicht mehr als zehn Schritt Distance zwischen jeder Escadron gegeben werden. Das zweite Treffen formiret sich drei hundert Schritt hinter dem ersten und nimmt vierzig bis sechzig Schritt Distance zwischen den Escadrons. Auf dem rechten Flügel von der Armee und dem linken Flügel sollen über den Cui-