<154>bleibet; denn lässet er solches aus den Augen, so verlernet er es ganz und gar, und kann er nicht eine Compagnie oder ein Bataillon exerciren und abmarschiren lassen, wie will er mit einer Brigade oder mit einem Corps zu recht kommen? In Städten aber, wo grosse Garnisonen liegen, oder aber wo Corps d'armée zusammenkommen, da muss der Oberst bei Seite gesetzet und nur an den General gedacht werden.

Weil aber dieses alles in den Felddienst einschlaget, so werde Ich es unter eine Rubrik setzen.

I. VON DEM DIENSTE IM FELDE.

Wenn die Armee im Felde stehet, so bekommt ein jeder General seine Brigade, sie sei nun von vier, sechs oder mehreren Bataillons. Ein jeder General nun, der solche Brigade bekommt, muss sich vorstellen, dass er für solche eben so responsable ist, als wie er es für sein eigenes Regiment sein muss, denn der König oder der Chef von der Armee hält sich deshalb an ihn, so wie sich ein Oberst an seine Capitains hält, und muss sich der General die Conservation seiner Brigade auf das äusserste angelegen sein lassen; weswegen denn auch ein jeder General bei seiner Brigade campiren und auf alles nachstehende mit vieler Attention Acht haben muss, nämlich auf die Ordnung im Exerciren, und zwar sowohl der alten Leute als der Recruten, imgleichen dass auf den Wachen alles alerte und vigilant ist, dass die Officiere nicht spielen, nicht sonder Urlaub aus ihren Brigaden gehen, auch dass die Bursche nicht ausser den Bataillons, noch ausser den Regimentern laufen, als wodurch nichts wie Unordnung entstehet.

Es ist ein essentielles Devoir von einem jeden General, welcher ein separirtes Corps oder Detachement commandiret, dass er der Desertion vorbeuge. Dieses geschiehet nun : wenn man 1. evitiret nahe an einem Walde oder grossen Holze zu campiren, wofern man sonst nicht wegen der Kriegs-Raison dazu obligiret ist; 2. wenn man die Bursche öfters in ihren Zelten visitiren