INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.
Nachdem Ich bisher zu Meinem besondern Missvergnügen gefunden, dass die Generale nicht allemal dasjenige prästiret, was Ich von ihnen erwartet habe, so bin Ich endlich vollkommen überzeuget worden, dass die Schuld in gewisser Masse an Mir gelegen, weil es ihnen an Meiner Instruction gefehlet hat, es aber ohnmöglich ist, dass ein Mensch des andern Gedanken errathen kann, wenn sie ihm nicht expliciret werden. So hat Mich dieses bewogen, gegenwärtige Instruction für sie aufzusetzen, von welcher Ich Mir, sowohl in Kriegs- als Friedenszeiten, viel Gutes verspreche.
Das Wort General bedeutet einen Officier, der mehr wie die Subalternen, auch mehr wie die Obersten zu befehlen hat, der in das Grosse vom Kriege entriret, dem mehr wie andern anvertrauet wird, und der sich also in allen Sachen, so zum Dienst gehören, diejenige Auctorität geben muss, die ihm bei seinem Character anständig ist.
Bei Friedenszeiten und in Garnisonen thun die General-Majors von der Cavallerie eigentlich nur Obersten-Dienste; jedennoch haben sie auch in Friedenszeiten Gelegenheit sich zu distinguiren, wenn sie nämlich ihre Regimenter in sehr guter Ordnung halten, wenn sie dafür sorgen, dass das Regiment mit keinen andern als