<179>oberwärtsa stauen lassen, damit selbige anlaufen und eine Art von Inondation machen. Wo Gues oder Oerter sind, da man durchreiten kann, da schmeisset man grosse Bäume mit ihren Aesten hinein, um das Durchkommen zu verhindern. Wenn man die Flanken mit nichts decken kann, so lässet man Redouten aufwerfen, und zwar auf zwei oder mehrere Grenadier-Compagnien, nachdem nämlich das Corps stark ist. Bleibet man in dem Lager stehen, so pallisadiret man die Redouten und lässet en quinconce Wolfsgruben vor den Gräben machen.
NB. Das Lager, welches man nimmt, muss jederzeit zwei hundert Schritt, auch wohl mehr, hinter dem Posten sein, wo man sich vorgenommen hat sich zu stellen, wenn der Feind ohnvermuthet kommen sollte.
Uebrigens muss ein General, der ein solches Corps commandiret, sich drei oder vier starke Läger ausgesehen haben, damit, wenn er etwa das eine verlassen müsste, er jederzeit schon zum voraus andere wisse, wohin er seine Retraite nehmen kann.
Die Detachements geschehen:
1. Um Convois zu decken. Bei dergleichen Detachements muss man dem Convoi, wenn solches ankommen will, entgegen schicken, insonderheit aber muss man durch die Husaren fleissig patrouilliren lassen, um Nachricht zu bekommen, ob der Feind etwas darauf intendiren möchte. Wo Plaine ist, da schicket man den Convois viele Cavallerie entgegen; sind aber Défilés, so muss man keine Cavallerie, sondern vielmehr Infanterie schicken. Bekommt ein detachirtes Corps Nachricht, dass sich ein feindliches Corps zu sehr nähert, so muss man es recognosciren lassen, darauf des Nachts marschiren und solches bei Anbruch des Tages überfallen; denn es ist allemal eine Hauptregel, dass, wenn man dem Feinde nichts zu thun machet, so machet er einem gewiss alle Hände voll zu thun, wird er aber oft beunruhiget, so denket er an sich, verfällt auf die Defensive und lässet also den andern zufrieden. Es ist hierbei aber nöthig, dass man zuvor wohl informiret sei, mit wie viel Leuten man zu thun haben werde, auch, ob der Feind nicht noch eine Reserve hat, die ihm
a Abwärts.