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INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, ALS GOUVERNEUR DER FESTUNG MAGDEBURG.

1.

Was die Ordnung der Garnison, die gute Disciplin unter den Officieren und die Conservation der Bürgerschaft angehet, da übergehe Ich solches, weil dieses alles sich von selbst verstehet.

2.

Wegen der Festung haben des Prinzen Ferdinand Liebden absonderlich dahin zu sehen, dass die Werke und die Brücken alle in gutem Stande erhalten werden, insonderheit aber, dass die Elbe (die öfters und fast alle Winter von Bette ändert) beständig durch Kopie oder andere Wehren und Dämme dahin gehalten werde, dass sie ihren vornehmsten Lauf zwischen der Citadelle und der Festung behalte, und zwar solches vom Fort Berge bis auf das letzte Bastion nach Lilliput hin zu.

3.

Weil in Magdeburg verschiedene Staatsgefangene sind, so müssen des Prinzen Liebden darauf halten, dass solche sorgfältig bewahret bleiben und dass sonderlich der Trenck nicht von der Kette kommet. Weil auch die Oesterreicher durch Abgeschickte