<210>sollt die mehresten davon aus der Gegend von Tilsit und denen, so dem Einfalle vom Feinde am mehrsten exponirt sind, nehmen lassen.
3.
Zur Subsistance für das Eurem Commando anvertraute Corps d'armée von neun und zwanzig Bataillons und sechzig Escadrons müsset Ihr, aus gedachten Gegenden von Tilsit und so weiter näher Memel hin, so viel an Ochsen, ohne solche zu bezahlen, nehmen lassen, als das Corps d'armée auf fünf Monate zur Consumtion gebrauchet. Ferner müsset Ihr alles, was der Orten an Fourage stehet, abfouragiren und was nicht abfouragiret werden kann, abmähen und weiter zurück diesseits der Russe herüber bringen lassen.
Um auch dem Feinde die Subsistance so viel als möglich schwer zu machen, so müsset Ihr bei Memel und so weiter nach der Russe längs den Küsten ein Gleiches beobachten und deshalb allda alles Getreide und Fourage abmähen und rückwärts bringen lassen, welches letztere denn leicht zu Wasser geschehen kann.
4.
Der Gumbinnenschen Kammer müsset Ihr aufgeben, dass dieselbe sich mit allen ihren Papieren, Acten und Schriften, auch mit ihren Geldern nach Königsberg retirire; und da Ich Euch das ganze Commando in Preussen anvertrauet habe, so ist auch denen bei den dortigen Kammern solches in der anliegenden Ordre bekannt gemachet und denselben aufgegeben worden, Euch allen Gehorsam zu leisten und alles das getreulichst auszurichten, was Ihr ihnen anzubefehlen für gut und nöthig finden werdet. Alle Gelder, so bei den Kammern einkommen, müssen zur General-Kriegscasse eingezogen werden.
5.
Aller Vorrath an Montirungs-Stücken, so die Regimenter haben, sie bestehen auch worin sie wollen, muss insgesammt nach Königsberg gebracht werden.