<261>die nämliche Weise von den Regiments-Quartiermeistern abschreiten liess.
Als der König auf dem rechten Flügel geendiget hatte, rief er die daselbst anwesenden Generale und Officiere zusammen und befahl, dass künftighin alle Läger einzig und allein nach dem jedesmaligen Terrain gewählt und auf eben vollbrachte Art abgesteckt werden sollten, ohne dabei auf die gerade Richtung mehrerer Bataillons und Regimenter in einer Linie Rücksicht zu nehmen; dass er aber künftighin nur allein die Anbindungs-Puncte der beiden Flügel des ersten Treffens bestimmen und dabei befehlen würde, welche Regimenter und Bataillons aus der Linie herausgenommen und in die von ihm angewiesenen nächsten Städte und Dörfer in Cantonnirung verlegt werden sollten; ferner, dass das zweite Treffen Infanterie, wenn nichts hinderte, drei hundert Schritt hinter dem ersten und, soviel als sich thun lassen wolle, mit diesem gleichlaufend, und wenn es weniger Bataillons als das erste enthielte, dafür mit grösseren Intervallen abgesteckt werden sollte; dass er endlich jedesmal befehlen würde, ob auch die Reiterei nach der Schlachtordnung auf den Flügeln, oder im dritten Treffen hinter dem Fussvolke, oder irgendwo theilweise mit in der Linie oder den Treffen campiren sollte.
Aus dieser Anordnung war bereits zur Genüge einzusehen, dass der König künftighin bei den Lägern von aller ängstlichen Gleichheit und allen genauen Ebenmassen abgehen wollte, damit die Lagerplätze der einzelnen Regimenter und Bataillons dem jedesmaligen Terrain desto besser angepasst werden könnten.