<278>so sehr nicht dabei aufhalten müsse, dass er dadurch andere Sachen, so ihm zu wissen und zu erlernen höchst nöthig sind, negligire, weil ein Officier von der Cavallerie, der weiter nichts als das Füttern, Striegeln und Beschlagen der Pferde verstehet, bei Seiner Königlichen Majestät nicht als ein guter Officier, sondern nur als ein guter Stallmeister passiret.

2. Wegen des Exercirens der Regimenter, so müssen selbige alle Arten des Auf- und Abmarschirens und von Attaquen, so wie solche im Reglement vorgeschrieben sind, wohl und fleissig durchmachen und alles genau executiren.

Es ist eine Hauptregel für Cuirassiere, Dragoner und Husaren, worauf vornehmlich gehalten werden muss, dass die Escadrons (es sei denn bei Surprisen) während der Attaquen beständig geschlossen und in Ordnung bleiben, zumal wenn Cavallerie gegen Cavallerie agiret, da allemal diejenige Escadron, so geschlossen ist und am schärfsten anleitet, die andere über den Haufen werfen wird.

Weil die Cuirassiere bei Avant- und Arrieregarden agiren müssen, so wild ihnen dieses nochmalen erinnert, dass sie, wenn sie aufmarschiren, sich allemal mit Distancen nach dem Terrain richten müssen, wo sie agiren sollen. Wenn ein Regiment allein exerciret, so kann es bei solcher Gelegenheit, um eine Avant- oder Arrieregarde zu formiren, die aufmarschiret, die erste Escadron rechts und die fünfte links detachiren, so dass ihm eine die rechte und die andere die linke Flanke decket; die drei Escadrons, so in der Mitte bleiben, nehmen hundert fünfzig Schritt Distance zwischen sich. Sind es zehn Escadrons, so allein exerciren, so können solche, um eine Avant- oder Arrieregarde zu formiren, die aufmarschiren soll, drei Escadrons rechts und drei Escadrons links detachiren, und bleiben die übrigen vier in der Mitte.

Attaquen mit Escadrons oder Zügen vom Fleck in der Carriere auf drei hundert Schritt zu machen, müssen auch sehr wohl exerciret werden, indem die Cavallerie dergleichen Attaquen machen muss, wenn sie hinter Infanterie stehet und solche souteniret.