<279>Die Feldwachen müssen beständig (laut Reglements im fünften Theile, Tit. XVI.) und nach Beschaffenheit des Terrains, worauf hauptsächlich gesehen werden muss, dass man solche sehr gut aussetze, postiret werden. Die Officiere, so einige Application besitzen, müssen in diesem letzten Kriege genug gesehen haben, wie man sich in allen dergleichen Vorfällen das Terrain zu Nutze machen muss.

Die Officiere, so die Feldwachen haben, müssen hauptsächlich darnach sehen, dass ihre Wachen und ausgesetzten Vedettes sehr alerte seien: die Vedettes müssen sehr wohl instruiret werden, dass sie alles was ihren Posten passiren will, sehr genau examiniren und niemand durchlassen, ohne ihn vorhero an die Wache gemeldet zu haben. Alles dieses muss mit der grössten Exactitude und Promptitude executiret werden, damit, wenn der Dienst in der Armee geschieht, man sich auf die Feldwachen verlassen kann; und damit die unerlaubte Faulheit und Negligence nicht wieder einwurzele, so muss nicht gelitten werden, dass die Officiere, so die Feldwache haben, Tische, Stühle, oder sonst etwas, so zur Commodite gehöret, auf der Wache bei sich haben. Im übrigen müssen die Officiere angehalten werden, ihren Dienst mit Exactitude und reiflicher Ueberlegung zu verrichten. Auch müssen die Rapports prompt und mit vieler Accuratesse eingeschickt werden, damit derjenige, an den sie geschickt werden, darauf fondiren und an deren Richtigkeit nicht zweifeln darf.

IV. VON DER CONDUITE, ZUCHT UND AUFSICHT DER OFFICIERE.

Weil Seine Königliche Majestät ein nobles und respectables Corps Officiere in der Armee haben wollen, so müssen sämmtliche Officiere zu einer sehr guten Conduite angehalten werden, keine niederträchtige Streiche, als Schulden machen und nicht bezahlen, oder gar die Leute darum zu betrügen suchen wollen, sich dem Soffe ergeben, eine schlechte Conduite führen und der-