<280>gleichen Sachen mehr, so einem Officiere unanständig sind, nicht ausgeübet, noch von den Commandeurs der Regimenter geduldet werden. Hauptsächlich wird das Spielen bei den Regimentern auf das schärfste verboten. Diejenigen Officiere, so eine equivoque Reputation während des Krieges gehabt, oder die durch niederträchtige Conduite ihren Umgang mit geringen Leuten gehabt, die dem Soffe ergeben sind, Spieler von Profession und dergleichen schlechte und übel conduisirte Officiere müssen von den Regimentern geschafft und dergleichen niemalen wieder dabei geduldet werden.
Hauptsächlich müssen die Commandeurs darauf sehen, sich ein nobles Corps guter und ansehnlicher Officiere zu formiren, und sollten sich Edelleute aus fremden Landen finden, die Verstand, Ambition und eine wahre Lust zum Dienst bezeigen, so können solche Seiner Königlichen Majestät zu Officieren in Vorschlag gebracht werden.
Was Jugendfehler oder Fehler, so von Leuten aus Dummheit und nicht sattsamer Ueberlegung geschehen, betrifft, so muss man solche anfänglich nicht mit der grössten Rigueur bestrafen, sondern wenn es Leute von Ambition sind, so ist die Correction von einem Stabs-Officiere und der Arrest von einigen Tagen süffisant dergleichen junge Leute zu corrigiren.
Weil aber nicht alle Leute gleiche Talente haben, so müssen diejenigen, welche die wenigste Einsicht und nicht die genügsame Ambition besitzen, zum kleinen Dienste, als Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Reinhaltung der Pferde, Dressirung und Ausarbeitung der Leute und dergleichen zum kleinen Dienste gehörigen Sachen angehalten werden, damit sie doch einigermassen bei den Regimentern zu gebrauchen sind. Diejenigen aber, so am meisten Verstand und Ambition besitzen, die sie dringet, sich von ihrem Metier besser als andere zu acquittiren, die keine Faulheit noch Schläfrigkeit spüren lassen, deren Conduite gut und vernünftig ist und die sich mit Lust zu allen Stücken ihres Metier appliciren, solche müssen nicht allein die Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Striegeln der Pferde und alle obbenannte Stücke