<285>werden mit der Zeit bei den Regimentern, so Beurlaubte berechnen, durch grössere ersetzt werden.

Und da die Regimenter keine fixirte Garnisonen haben sollen, sondern selbige nach Beschaffenheit der Umstände von einem Orte zum andern künftighin solche verändern werden, so werden von nun an keine Montirungs-Böden gestattet, sondern was der Cuirassier, Dragoner oder Husar gebraucht, muss ihm zu der Zeit, da er es nöthig hat, angeschafft werden, und er von seinen Montirungs-Stücken weiter nichts, als was er anhat, haben.

Die Chefs und Commandeurs der Regimenter müssen darauf halten, dass die Leute alles dasjenige richtig erhalten, was ihnen gehört und zukommt, und müssen zu dem Ende die Compagnie- und Escadrons-Rechnungen vom Stabs-Officier alle Jahre abgenommen werden, damit hierunter dem Gemeinen kein Unrecht geschehe.

Auch wird den Commandeurs bei härtester Strafe verboten, dass von den magdeburgischen, märkischen, pommerschen und schlesischen Regimentern keine Leinwand aus Sachsen oder Mecklenburg, sondern dass selbige alle in unsern Landen aufgekaufet werde.

Seine Königliche Majestät befehlen, dass, wegen des bisherigen Geschleppes der Menge von Wagen, per Regiment, sowohl Cuirassiere, als Dragoner und Husaren, nicht mehr als zwei Wagen gutgethan werden sollen. Die Brodwagen, so den Regimentern zu eisern gegeben sind, müssen beständig in gutem Stande erhalten werden.

Da die Wirthschaft während dieses Krieges so gottlos gewesen und mit den empfangenen Montirungs-Stücken auf eine schändliche Art umgegangen worden, sich auch sogar solche schlechte Leute bei den Regimentern gefunden, die Montirungs-Stücke, Sättel, Gewehr und Lederzeug verkauft, so wird den Commandeurs auf Ehre und Reputation befohlen, inskünftige accurate und mit der grössten Exactitude angefertigte Listen einzuschicken und darin nicht mehr anzugeben, als was wirklich fehlet. Es wird überhaupt den Commandeurs bei Strafe der Cas-