INSTRUCTION FÜR DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.
1.
Die erste und vornehmste Sache, worauf der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz und die bei dem Corps bestellten Capitains arbeiten müssen, soll sein, den Cadets eine vernünftige Ambition beizubringen; demnächst aber ihnen, gleichsam von der ersten Jugend an, eine gewisse Liebe und Hochachtung für den preussischen Dienst einzuprägen, dergestalt, dass die Idee, als ob kein besserer Dienst in der Welt sei wie der preussische, gleichsam mit ihnen aufwachse und ihnen fest imprimiret werde.
2.
Das Fuchteln der Cadets und die bisherigen Arten von Strafen sollen hinfüro gänzlich unterbleiben;a hergegen diejenigen, so sich negligiren oder etwas Unrechtes begehen, mit Arrest bei Wasser und Brod gestrafet werden. Wenn zum Exempel ein Cadet seine Stunde versäumet, so soll derselbe auf einen Tag oder was bei Wasser und Brod in das Stockhaus gesetzet, aber
a Siehe Band IX., Seite 96 und 97.