INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.
Die Eintheilung der Artillerie bei der Armee ist per Bataillon im ersten Treffen zwei sechspfündige Bataillons-Kanonen, eine siebenpfündige Haubitze und per Bataillon der zweiten Linie zwei dreipfündige schwere lange Kanonen; per Brigade, so aus fünf Bataillons besteht, zehn zwölfpfündige Kanonen, sowohl in der ersten als zweiten Linie, und die schwersten zwölfpfündigen Batterie-Kanonen, zu sagen Brummer,a auf die Flügel der Linien, sowohl ersten als zweiten Treffens. Bei der Reserve und Artillerie-Train, so der Armee folgt, müssen noch vorräthige Kanonen, auch reitende Kanonen und was zur Reserve gehöret fahren, und müssen bei einer Armee von ohngefähr sechzig tausend Mann vierzig zehnpfündige Haubitzen sein. Wenn die Armee sich in Marsch setzet und entweder links oder rechts abmarschiret und deployiret, so muss die Artillerie folgendergestalt fahren :
1. Wenn die Armee rechts abmarschiret, so hat vor der Batterie, so auf dem rechten Flügel steht, ein Bataillon die Tete und marschiret solches vor der Batterie, worauf die andern vier
a Diesen Namen hat der König den, auf des Generals von Retzow Rath, zur Schlacht bei Leuthen in Glogau bespannten zwanzig zwei und zwanzig Kaliber langen, neun und zwanzig Centner schweren Zwölfpfündern gegeben, welche seitdem bis 1793 als Feldgeschütze beibehalten worden sind. Siehe (von Retzow) Charakteristik der wichtigsten Ereignisse des siebenjährigen Krieges, Berlin, 1802, Band I., S. 238 und 239, und L. von Malinowsky und R. von Bonin Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie. Band I., S. 294 und Band III., S. 627 und 630.