<340>18.
Alle Officiere dieser Corps, so sich hervorthun und distinguiren, werden bei einer jeden schönen Action, die sie thun, einen Grad avanciret werden; wenn imgleichen Unter-Officiere sein sollten, die sich distinguiren, so können sie dadurch das Adels-Patent erwerben und zu Officieren gemacht werden; imgleichen, sind Gemeine, die sich hervorthun, müssen solche zu Unter-Officieren gemacht werden; imgleichen
19.
Wenn die Regimenter in Campagne marschiren, so sollen sowohl Cuirassiere, Dragoner und Husaren, die Pauken haben, solche nach den ihnen nächsten Festungen, bis nach geendigtem Kriege, in Verwahrung schicken.