DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, IM FALL SIE SOLLTE ATTAQUIRT WERDEN.
Es kann schwerlich geschehen, dass eine Festung wie Schweidnitz kann belagert werden, bevor die Armee geschlagen ist; sollte es aber geschehen, so muss die erste Vorsorge sein, dass es nicht an Lebensmitteln fehlt.
Das erste ist, wie stark die Garnison in der Stadt ist.
Das zweite ist, wie stark die Bürgerschaft ist.
Der Proviant vom Mehl ist in der Stadt, aber was zum Malz und Brauerei gehört, imgleichen Brandwein, etc., und was zur Consumtion nöthig ist, dieses alles muss in der Eile angeschafft werden, damit kein Mangel ist; und um diesem noch mehr abzuhelfen, müssen alle unnütze Leute aus der Stadt geschafft werden, als Jungfern und Pfaffen in den Klöstern und Bettelgesinde, dass nichts in der Stadt bleibt, als was darin gebraucht wird.
Der Gouverneur muss von allen diesen Lebensmitteln einen Aufsatz haben und muss sie so eintheilen, dass nichts verschwendet wird, sondern es muss mit Oekonomie eingetheilet werden, dass die Garnison und nöthigen Leute in der Stadt so lange zu leben haben, als die Belagerung währen kann.