<411>Lieutenant von Anhalt, mit einander bisweilen communiciren über das, was so vorzunehmen; absonderlich was die Schritte sind, das muss sein bei dem einen Regimente wie bei dem andern, denn alle machen nur eine Armee und müssen sich also vollkommen egal sein. Aber das vornehmste und wodurch sie sich den besten Verdienst bei Mir erwerben können, bestehet darin, dass eine bessere Zucht in die Officiere kommt, dass Ihr Euch bemühet, selbigen mehr Ehre und Ambition beizubringen, und absonderlich den jungen Schlesiern das flüchtige Wesen und die Leichtsinnigkeit benehmet, was selbigen jetzt so anhängt; denn kaum sind sie acht Tage Officiere, dann nehmen sie schon den Abschied aus einer vorgeblichen Krankheit, die nicht gegründet ist, und hernach, wenn sie ihr bischen Geld verzehret haben, so kommen sie wieder und verlangen grosse Belohnungen und Posten für die grossen Dienste, die sie geleistet haben. Also könnet Ihr den Leuten nur sagen, wer einmal aus dem Dienste weg ist und hat nicht vor dem Feinde Schaden genommen, dass er etwa stark blessiret ist, der hat kein Emplacement zu gewarten.

Ihr wisset alles, wie das sein soll und wie das befohlen worden, wie Ich bin im Lager gewesen, dass nämlich alle Sachen in der gehörigen Ordnung geführet und erhalten werden sollen, denn das ist nur pure Faulheit von den Officieren, wenn das nicht geschiehet. Die Generale müssen alle reiten, wie das ebenfalls im Lager befohlen worden, sonst macht sie das hernach unbequem, weil es ihnen dann zu schwer ist, in Schritt oder in Galopp zu kommen. Was im übrigen das weitere Detail ist, das habe Ich Euch schon gesagt und darf es nicht hier noch wiederholen. Ueberdem habe Ich jedem Regimente eine eigene Instruction zugeschickt,a wie sie sich nehmen sollen; allein, wenn darnach nicht gesehen wird, so hilft das alles nichts. Desgleichen ist auch nöthig, dass hin und wieder die Officiere ein wenig gestraft werden, wenn sie nicht die gehörige Attention im Dienst bezeigen. Dieses ist alles, was Ich Euch zu Eurem Verhalten


a Damit ist die Instruction für die Infanterie-Regimenter, Breslau, den 24. August 1785, gemeint, welche sich in dem Militair-Wochenblatt vom 12. October 1833, Nr. 903, S. 5019, findet.