<42>lons, als auch bei den Grenadier-Compagnien soll kein Tambour mitgenommen werden, sondern solche zurückbleiben.
Die Bursche, Officiere und Unter-Officiere sollen alle die Röcke fest zuknöpfen, die Arbeiter desgleichen. Es soll bei sehr schwerer Strafe verboten werden Taback zu rauchen oder im geringsten zu plaudern, und müssen die sämmtlichen Leute die ganze Nacht über ungemein stille sein.
7.
Sobald eine jede Grenadier-Compagnie, auch ein jedes von den Bataillons aufmarschiret ist, so soll selbiges sich gleich ganz in der Stille mit dem Leibe auf die Erde niederlegen; die Stabs-Officiere, Ober-Officiere, Unter-Officiere und alles übrige muss in seinen Zügen bleiben.
Die Schildwachen setzen sich und haben ihr Gewehr auf der Kolbe stehend beständig bei sich.
8.
Sobald der Oberst Walrave mit dem Traciren fertig, so gehet er an den Ort, wo die Arbeiter sind, und lässet dem commandirenden Obersten sagen, dass er fertig wäre und dass sie zur Arbeit folgen. Es müssen die Leute alsdann von dem Obersten Walrave in der besten Ordnung angesetzet werden. Der Ingenieur, welcher die Grenadiere postiret hat, muss sogleich hin bei den Leuten, welche die Communications verfertigen, und lassen die Leute so fleissig, so viel es nur immer möglich ist, arbeiten, dass die Communications bald verfertiget werden. Es müssen auch zwei Ingenieur-Officiere commandiret werden, um die Banquettes zu verfertigen und alles zu fasciniren was nöthig ist. Die Arbeiter müssen so hurtig und geschwinde dabei sein, dass sie in einer kleinen halben Stunde meist beendet sind. Die Arbeit muss acht Fuss breit und vier Fuss tief sein, die Erde vor sich aufgeworfen.
9.
Sobald die Arbeit anfanget perfectioniret zu sein, so müssen die beiden Bataillons von Borcke und von Grävenitz sich in die