<49>marschiret wird, und dass alsdann die Armee mit dem rechten Flügel an Schüsseldorf und mit dem linken Flügel an Paulau, oder jenseits Paulau sich an die Oder setzet, in der Ordnung, als wie es den Regimentern angewiesen werden wird, und lassen die Regimenter das dortige Retranchement hinter sich. Uebrigens ist nichts weiter zu observiren, als was schon in der ersten Disposition gesaget worden.

DRITTE DISPOSITION.

Wofern der Feind bei Oppeln über die Oder gehen sollte und man die Gewissheit haben wird, dass derselbe mit seiner völligen Macht über die Oder passiret, so soll :

1.

Das Grenadier-Bataillon, so bei der Ponton-Brücke stehet, sich hier herüber ziehen, die Ponton-Brücke aber soll gleich hier neben der Schiffbrücke aufgeschlagen werden. Die Kanonen an der Batterie bei der Ziegelhütte müssen alsofort aufgeprotzet und auf diesseits der Oder herüber gebracht werden.

2.

Alsdann soll die Artillerie in zwei Colonnen über die Oder gehen, die Colonne Cavallerie rechter Hand über die Ponton-, und die Colonne Infanterie linker Hand über die Schiffbrücke mit der sämmtlichen Feld-Artillerie, wovon die Hälfte zwischen der Colonne marschiret.

3.

Ueber die beiden Bataillons von Grävenitz bleibet das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke bei der Belagerung.

4.